Zum Hauptinhalt springen

Grundsicherung im Alter: Höhe, Anspruch und Antrag

Das Wichtigste in Kürze

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert das Existenzminimum, wenn Rente und Einkommen nicht reichen. Für 2026 beträgt die Regelbedarfsstufe 1 563 Euro im Monat, dazu kommen die angemessenen Wohnkosten. Wichtig gegen eine verbreitete Sorge: Ihre Kinder müssen erst zahlen, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigSozialamt
GebührBeratung, Antragstellung, Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht sind für Leistungsberechtigte kostenfrei.
Dauerhäufig 3 bis 6 Wochen bei vollständigen Unterlagen; Zahlung ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend; Bewilligung meist für 12 Monate
Fristkein fester Antragstermin, aber: je früher der Antrag, desto früher beginnt die Zahlung
Rechtsgrundlage4. Kapitel SGB XII (§§ 41 ff.)

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Sozialamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist die dauerhafte Grundsicherung für zwei Gruppen: Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben, und Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sie unterscheidet sich damit von der Hilfe zum Lebensunterhalt, die für alle anderen Fälle ohne Erwerbsfähigkeit greift, und vom Grundsicherungsgeld des Jobcenters, das erwerbsfähige Menschen erhalten.

So entsteht der Zahlbetrag

Schema: Regelsatz, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und etwaige Mehrbedarfe ergeben den Bedarf. Davon werden Rente und sonstiges Einkommen abgezogen, das Ergebnis ist der monatliche Zahlbetrag. 2026 beträgt die Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende 563 Euro. Die Altersgrenze liegt ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Unterhalt von Kindern und Eltern bleibt unberücksichtigt, solange deren Jahreseinkommen jeweils 100.000 Euro nicht übersteigt.
Schematische Darstellung nach §§ 41, 43, 94 SGB XII, keine Berechnung des Einzelfalls.

Wer Anspruch hat

Leistungsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können, und die entweder die Altersgrenze erreicht haben oder ab 18 Jahren dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, ohne dass eine Besserung erwartet wird (§ 41 SGB XII). Die Altersgrenze steigt gestaffelt: Wer vor 1947 geboren ist, erreicht sie mit 65 Jahren; für jüngere Jahrgänge steigt sie in Monatsschritten, bis sie für den Jahrgang 1964 und alle jüngeren bei 67 Jahren liegt.

Was gezahlt wird

RegelbedarfsstufeBetroffene PersonenBetrag 2026
Stufe 1Alleinstehende, Alleinerziehende563 €
Stufe 2Partner in gemeinsamem Haushalt, je Person506 €
Stufe 3Erwachsene unter 25 im Haushalt anderer / in Einrichtungen451 €

Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft

Zum Regelsatz kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung hinzu - was angemessen ist, legt jede Kommune in eigenen Richtlinien fest. Dazu können Mehrbedarfe treten, etwa bei Gehbehinderung mit Merkzeichen G oder bei ärztlich belegter kostenaufwändiger Ernährung. Zusätzlich übernimmt das Sozialamt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag ergibt sich erst nach Abzug von Rente und sonstigem Einkommen und liegt deshalb fast immer unter dem reinen Regelsatz.

Kinder müssen in aller Regel nicht zahlen

Eine verbreitete Sorge ist unbegründet: Nach § 94 Abs. 1a SGB XII bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern unberücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen jeweils nicht über 100.000 Euro liegt - und das Gesetz vermutet zunächst, dass diese Grenze eingehalten ist. Ihre Kinder müssen dem Sozialamt deshalb normalerweise keine Einkommensunterlagen vorlegen; erst bei konkreten Anhaltspunkten für ein höheres Einkommen darf das Amt nachfragen.

Was Sie brauchen

0 von 7 erledigt

Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Besondere Fälle

Wie viel Vermögen darf ich behalten?
Geschützt sind 10.000 Euro für jede volljährige leistungsberechtigte Person, dazu 500 Euro für jede überwiegend von ihr unterhaltene Person (§ 90 SGB XII i. V. m. der zugehörigen Verordnung). Ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück bleibt unabhängig davon geschützt.
Was passiert bei vorübergehender Erwerbsminderung unter sechs Monaten?
Dann liegt keine dauerhafte volle Erwerbsminderung vor - zuständig ist in diesem Fall die Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht die Grundsicherung im Alter.
Kann ich Grundsicherung und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Nein, siehe Wohngeld oder Sozialhilfe: die richtige Leistung finden - § 7 WoGG schließt Grundsicherungsempfänger vom Wohngeld aus.

Worauf es ankommt

  • Die Zahlung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung - stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich, notfalls formlos.
  • In akuter Not können Sie einen Abschlag oder Vorschuss verlangen, während die vollständige Berechnung noch läuft.
  • Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate - danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 41 SGB XII (Altersgrenzentabelle), § 94 Abs. 1a SGB XII (100.000-Euro-Grenze) und die RBSFV 2026 (Regelbedarfsstufen 2026 unverändert zu 2025: 563/506/451/471/390/357 Euro). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.