Grundsicherung im Alter: Höhe, Anspruch und Antrag
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert das Existenzminimum, wenn Rente und Einkommen nicht reichen. Für 2026 beträgt die Regelbedarfsstufe 1 563 Euro im Monat, dazu kommen die angemessenen Wohnkosten. Wichtig gegen eine verbreitete Sorge: Ihre Kinder müssen erst zahlen, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.
| Zuständig | Sozialamt |
|---|---|
| Gebühr | Beratung, Antragstellung, Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht sind für Leistungsberechtigte kostenfrei. |
| Dauer | häufig 3 bis 6 Wochen bei vollständigen Unterlagen; Zahlung ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend; Bewilligung meist für 12 Monate |
| Frist | kein fester Antragstermin, aber: je früher der Antrag, desto früher beginnt die Zahlung |
| Rechtsgrundlage | 4. Kapitel SGB XII (§§ 41 ff.) |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über das Sozialamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist die dauerhafte Grundsicherung für zwei Gruppen: Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben, und Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sie unterscheidet sich damit von der Hilfe zum Lebensunterhalt, die für alle anderen Fälle ohne Erwerbsfähigkeit greift, und vom Grundsicherungsgeld des Jobcenters, das erwerbsfähige Menschen erhalten.
So entsteht der Zahlbetrag
Wer Anspruch hat
Leistungsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können, und die entweder die Altersgrenze erreicht haben oder ab 18 Jahren dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, ohne dass eine Besserung erwartet wird (§ 41 SGB XII). Die Altersgrenze steigt gestaffelt: Wer vor 1947 geboren ist, erreicht sie mit 65 Jahren; für jüngere Jahrgänge steigt sie in Monatsschritten, bis sie für den Jahrgang 1964 und alle jüngeren bei 67 Jahren liegt.
Was gezahlt wird
| Regelbedarfsstufe | Betroffene Personen | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Partner in gemeinsamem Haushalt, je Person | 506 € |
| Stufe 3 | Erwachsene unter 25 im Haushalt anderer / in Einrichtungen | 451 € |
Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft
Zum Regelsatz kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung hinzu - was angemessen ist, legt jede Kommune in eigenen Richtlinien fest. Dazu können Mehrbedarfe treten, etwa bei Gehbehinderung mit Merkzeichen G oder bei ärztlich belegter kostenaufwändiger Ernährung. Zusätzlich übernimmt das Sozialamt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag ergibt sich erst nach Abzug von Rente und sonstigem Einkommen und liegt deshalb fast immer unter dem reinen Regelsatz.
Kinder müssen in aller Regel nicht zahlen
Eine verbreitete Sorge ist unbegründet: Nach § 94 Abs. 1a SGB XII bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern unberücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen jeweils nicht über 100.000 Euro liegt - und das Gesetz vermutet zunächst, dass diese Grenze eingehalten ist. Ihre Kinder müssen dem Sozialamt deshalb normalerweise keine Einkommensunterlagen vorlegen; erst bei konkreten Anhaltspunkten für ein höheres Einkommen darf das Amt nachfragen.
Was Sie brauchen
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Besondere Fälle
- Wie viel Vermögen darf ich behalten?
- Geschützt sind 10.000 Euro für jede volljährige leistungsberechtigte Person, dazu 500 Euro für jede überwiegend von ihr unterhaltene Person (§ 90 SGB XII i. V. m. der zugehörigen Verordnung). Ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück bleibt unabhängig davon geschützt.
- Was passiert bei vorübergehender Erwerbsminderung unter sechs Monaten?
- Dann liegt keine dauerhafte volle Erwerbsminderung vor - zuständig ist in diesem Fall die Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht die Grundsicherung im Alter.
- Kann ich Grundsicherung und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
- Nein, siehe Wohngeld oder Sozialhilfe: die richtige Leistung finden - § 7 WoGG schließt Grundsicherungsempfänger vom Wohngeld aus.
Worauf es ankommt
- Die Zahlung beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung - stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich, notfalls formlos.
- In akuter Not können Sie einen Abschlag oder Vorschuss verlangen, während die vollständige Berechnung noch läuft.
- Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate - danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?Sie setzt sich aus dem Regelsatz, den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung und etwaigen Mehrbedarfen zusammen. 2026 beträgt die Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende 563 Euro - der tatsächliche Zahlbetrag ist nach Abzug von Rente und Einkommen meist niedriger.Antwort
Sie setzt sich aus dem Regelsatz, den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung und etwaigen Mehrbedarfen zusammen. 2026 beträgt die Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende 563 Euro - der tatsächliche Zahlbetrag ist nach Abzug von Rente und Einkommen meist niedriger.
- Ab welchem Alter habe ich Anspruch?Die Altersgrenze steigt mit dem Geburtsjahr: 65 Jahre bei Geburt vor 1947, danach stufenweise steigend bis 67 Jahre für den Jahrgang 1964 und alle jüngeren Jahrgänge.Antwort
Die Altersgrenze steigt mit dem Geburtsjahr: 65 Jahre bei Geburt vor 1947, danach stufenweise steigend bis 67 Jahre für den Jahrgang 1964 und alle jüngeren Jahrgänge.
- Müssen meine Kinder für mich zahlen?In aller Regel nicht. Nach § 94 Abs. 1a SGB XII bleibt Unterhalt unberücksichtigt, solange das Jahreseinkommen der Kinder jeweils nicht über 100.000 Euro liegt - und genau das wird zunächst vermutet.Antwort
In aller Regel nicht. Nach § 94 Abs. 1a SGB XII bleibt Unterhalt unberücksichtigt, solange das Jahreseinkommen der Kinder jeweils nicht über 100.000 Euro liegt - und genau das wird zunächst vermutet.
- Wie viel Vermögen darf ich behalten?10.000 Euro für jede volljährige Person, dazu 500 Euro für jede unterhaltene Person. Ein angemessen selbst bewohntes Hausgrundstück bleibt davon unabhängig geschützt.Antwort
10.000 Euro für jede volljährige Person, dazu 500 Euro für jede unterhaltene Person. Ein angemessen selbst bewohntes Hausgrundstück bleibt davon unabhängig geschützt.
- Was ist der Unterschied zum Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld?Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld) erhalten erwerbsfähige Menschen vom Jobcenter. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten nicht erwerbsfähige Menschen vom Sozialamt.Antwort
Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld) erhalten erwerbsfähige Menschen vom Jobcenter. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten nicht erwerbsfähige Menschen vom Sozialamt.
- Wird rückwirkend gezahlt?Nein. Gezahlt wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht - für die Zeit davor besteht kein Anspruch.Antwort
Nein. Gezahlt wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht - für die Zeit davor besteht kein Anspruch.
- Wie lange gilt der Bescheid?Meist zwölf Monate. Danach müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, damit die Zahlung nahtlos weiterläuft.Antwort
Meist zwölf Monate. Danach müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, damit die Zahlung nahtlos weiterläuft.
Rechtsgrundlagen
- § 41 SGB XII - Leistungsberechtigte, Altersgrenze ↗
- § 43 SGB XII - Einsatz von Einkommen und Vermögen ↗
- § 94 SGB XII - Übergang von Unterhaltsansprüchen ↗
- § 90 SGB XII - Einsatz des Vermögens ↗
- RBSFV 2026, Anlage zu §§ 28, 34 SGB XII - Regelbedarfsstufen 2026 ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 41 SGB XII (Altersgrenzentabelle), § 94 Abs. 1a SGB XII (100.000-Euro-Grenze) und die RBSFV 2026 (Regelbedarfsstufen 2026 unverändert zu 2025: 563/506/451/471/390/357 Euro). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.