Führerschein verloren: Ersatz beantragen und Kosten
Ist der Führerschein weg, muss der Verlust unverzüglich angezeigt werden (§ 25 FeV). Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen - verloren ist nur der Nachweis. Der Ersatzführerschein kostet bundeseinheitlich 20,40 bis 38,30 Euro (Nr. 202.4 GebOSt), bei Diebstahl ersetzt die polizeiliche Anzeige häufig die eidesstattliche Versicherung.
| Zuständig | Führerscheinstelle |
|---|---|
| Gebühr | 20,40 bis 38,30 € bundeseinheitlich (Nr. 202.4 GebOSt) für den Ersatzführerschein; für die eidesstattliche Versicherung kann die Kommune eine eigene zusätzliche Gebühr erheben |
| Dauer | Herstellung bei der Bundesdruckerei, meist mehrere Wochen |
| Rechtsgrundlage | § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über die Führerscheinstelle. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Ist der Führerschein abhandengekommen oder zerstört worden, muss der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen (§ 25 FeV). Die Behörde prüft über eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister, welche Klassen eingetragen sind, und lässt eine neue Karte herstellen.
Nicht zu verwechseln mit dem Pflichtumtausch: Dort ist der alte Führerschein noch vorhanden und wird nur gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht. Hier ist das Dokument weg - deshalb ein anderer Ablauf und eine andere Gebührennummer.
So läuft der Ersatz ab
Verlust oder Diebstahl anzeigen
Viele Fahrerlaubnisbehörden verlangen beim Antrag eine eidesstattliche Versicherung, mit der Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben zum Verlust versichern und sich verpflichten, das Dokument beim Wiederauffinden abzugeben. Eine bundeseinheitliche Pflicht dazu steht nicht im Wortlaut des § 25 FeV - einzelne Behörden verlangen sie deshalb nicht in jedem Fall.
Ist der Führerschein gestohlen worden, ersetzt die polizeiliche Diebstahlanzeige bei vielen Behörden die eidesstattliche Versicherung. Eine bloße Verlustanzeige bei der Polizei reicht dafür in der Regel nicht - es muss ausdrücklich ein Diebstahl angezeigt worden sein.
Was der Ersatz kostet
Für die Ausfertigung „als Ersatz" sieht Nummer 202.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) einen bundeseinheitlichen Rahmen von 20,40 bis 38,30 Euro vor; innerhalb dieses Rahmens setzt die Behörde die Gebühr nach ihrem Aufwand fest.
Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung berechnen manche Kommunen eine eigene zusätzliche Gebühr - das steht nicht in der GebOSt, sondern in der jeweiligen kommunalen Kostenordnung und ist deshalb von Ort zu Ort unterschiedlich.
Der Ablauf
- 1. Verlust bemerktbei Diebstahl zuerst Anzeige bei der Polizei erstatten.
- 2. Antrag stellenbei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts, viele Kommunen bieten das auch online an.
- 3. Erklärung abgebeneidesstattliche Versicherung oder die Diebstahlanzeige der Polizei vorlegen.
- 4. Unterlagen vorlegenAusweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
- 5. Warten und abholendie Karte kommt von der Bundesdruckerei, meist nach mehreren Wochen.
Besondere Fälle
- Der alte Führerschein taucht wieder auf
- Er muss unverzüglich bei der Führerscheinstelle abgegeben werden - er bleibt sonst als vermisst gemeldet im System.
- Führerschein im Ausland verloren
- Zuständig bleibt die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts; eine Vorab-Meldung vor Ort kann für die Rückreise trotzdem sinnvoll sein.
- Beschädigt statt verloren
- Auch dann ist eine Ersatzausstellung nötig - das beschädigte Dokument wird bei der Antragstellung eingezogen.
- Darf ich bis dahin fahren?
- Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen; eine vorläufige Bescheinigung für die Zwischenzeit bieten manche Behörden an, bundeseinheitlich vorgeschrieben ist sie nicht.
Was Sie brauchen
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Worauf es ankommt
- Die Fahrerlaubnis bleibt trotz Verlust des Dokuments bestehen - verloren ist nur der Nachweis dafür.
- Fahren ohne gültiges Dokument kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, auch wenn die Fahrerlaubnis besteht.
- Das ist kein Pflichtumtausch: Beim Umtausch alter Führerscheine ist das Dokument noch vorhanden, hier nicht - deshalb gilt eine andere Gebühr.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Ersatzführerschein?Bundeseinheitlich 20,40 bis 38,30 Euro nach Nummer 202.4 der GebOSt. Verlangt die Behörde zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung, kann dafür eine eigene kommunale Gebühr hinzukommen.Antwort
Bundeseinheitlich 20,40 bis 38,30 Euro nach Nummer 202.4 der GebOSt. Verlangt die Behörde zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung, kann dafür eine eigene kommunale Gebühr hinzukommen.
- Brauche ich überall eine eidesstattliche Versicherung?Nein, das ist keine bundeseinheitliche Pflicht aus dem FeV-Wortlaut - gängige Praxis vieler Behörden, aber nicht aller. Fragen Sie vorab bei Ihrer Führerscheinstelle nach.Antwort
Nein, das ist keine bundeseinheitliche Pflicht aus dem FeV-Wortlaut - gängige Praxis vieler Behörden, aber nicht aller. Fragen Sie vorab bei Ihrer Führerscheinstelle nach.
- Was mache ich bei Diebstahl?Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Die Diebstahlanzeige ersetzt bei vielen Behörden die eidesstattliche Versicherung.Antwort
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Die Diebstahlanzeige ersetzt bei vielen Behörden die eidesstattliche Versicherung.
- Darf ich fahren, solange der Ersatzführerschein noch nicht da ist?Die Fahrerlaubnis besteht weiter. Ob eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt wird, entscheidet die jeweilige Behörde - bundeseinheitlich vorgeschrieben ist das nicht.Antwort
Die Fahrerlaubnis besteht weiter. Ob eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt wird, entscheidet die jeweilige Behörde - bundeseinheitlich vorgeschrieben ist das nicht.
- Was passiert, wenn der alte Führerschein wieder auftaucht?Er muss nach § 25 FeV unverzüglich bei der Führerscheinstelle abgegeben werden.Antwort
Er muss nach § 25 FeV unverzüglich bei der Führerscheinstelle abgegeben werden.
- Wie lange dauert die Ersatzausstellung?Die Karte wird zentral bei der Bundesdruckerei hergestellt; rechnen Sie mit mehreren Wochen zwischen Antrag und Abholung.Antwort
Die Karte wird zentral bei der Bundesdruckerei hergestellt; rechnen Sie mit mehreren Wochen zwischen Antrag und Abholung.
- Ist das dasselbe wie der Pflichtumtausch alter Führerscheine?Nein. Beim Pflichtumtausch ist der alte Führerschein noch da und wird nur gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht. Hier fehlt das Dokument - deshalb gilt eine andere Gebühr.Antwort
Nein. Beim Pflichtumtausch ist der alte Führerschein noch da und wird nur gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht. Hier fehlt das Dokument - deshalb gilt eine andere Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 25 FeV (Verlustanzeige, Ersatzdokument, Rückgabepflicht) und Nummer 202.4 der GebOSt-Anlage (20,40 bis 38,30 Euro). Die eidesstattliche Versicherung steht nicht im FeV-Wortlaut und wird deshalb als Verwaltungspraxis, nicht als Bundesrecht beschrieben; für ihre Gebühr wird keine eigene GebOSt-Nummer behauptet. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.