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Führerschein verloren: Ersatz beantragen und Kosten

Das Wichtigste in Kürze

Ist der Führerschein weg, muss der Verlust unverzüglich angezeigt werden (§ 25 FeV). Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen - verloren ist nur der Nachweis. Der Ersatzführerschein kostet bundeseinheitlich 20,40 bis 38,30 Euro (Nr. 202.4 GebOSt), bei Diebstahl ersetzt die polizeiliche Anzeige häufig die eidesstattliche Versicherung.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigFührerscheinstelle
Gebühr20,40 bis 38,30 € bundeseinheitlich (Nr. 202.4 GebOSt) für den Ersatzführerschein; für die eidesstattliche Versicherung kann die Kommune eine eigene zusätzliche Gebühr erheben
DauerHerstellung bei der Bundesdruckerei, meist mehrere Wochen
Rechtsgrundlage§ 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über die Führerscheinstelle. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Ist der Führerschein abhandengekommen oder zerstört worden, muss der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen (§ 25 FeV). Die Behörde prüft über eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister, welche Klassen eingetragen sind, und lässt eine neue Karte herstellen.

Nicht zu verwechseln mit dem Pflichtumtausch: Dort ist der alte Führerschein noch vorhanden und wird nur gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht. Hier ist das Dokument weg - deshalb ein anderer Ablauf und eine andere Gebührennummer.

So läuft der Ersatz ab

Schema: Bei Diebstahl ersetzt die polizeiliche Diebstahlanzeige die eidesstattliche Versicherung, sonst wird sie bei der Führerscheinstelle abgegeben. Danach folgt der Antrag auf einen Ersatzführerschein mit einer Gebühr von 20,40 bis 38,30 Euro nach Nummer 202.4 GebOSt. Die Herstellung dauert bei der Bundesdruckerei meist mehrere Wochen. Taucht der alte Führerschein später wieder auf, muss er unverzüglich abgegeben werden.
Schematischer Ablauf, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Verlust oder Diebstahl anzeigen

Viele Fahrerlaubnisbehörden verlangen beim Antrag eine eidesstattliche Versicherung, mit der Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben zum Verlust versichern und sich verpflichten, das Dokument beim Wiederauffinden abzugeben. Eine bundeseinheitliche Pflicht dazu steht nicht im Wortlaut des § 25 FeV - einzelne Behörden verlangen sie deshalb nicht in jedem Fall.

Ist der Führerschein gestohlen worden, ersetzt die polizeiliche Diebstahlanzeige bei vielen Behörden die eidesstattliche Versicherung. Eine bloße Verlustanzeige bei der Polizei reicht dafür in der Regel nicht - es muss ausdrücklich ein Diebstahl angezeigt worden sein.

Was der Ersatz kostet

Für die Ausfertigung „als Ersatz" sieht Nummer 202.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) einen bundeseinheitlichen Rahmen von 20,40 bis 38,30 Euro vor; innerhalb dieses Rahmens setzt die Behörde die Gebühr nach ihrem Aufwand fest.

Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung berechnen manche Kommunen eine eigene zusätzliche Gebühr - das steht nicht in der GebOSt, sondern in der jeweiligen kommunalen Kostenordnung und ist deshalb von Ort zu Ort unterschiedlich.

Der Ablauf

  1. 1. Verlust bemerktbei Diebstahl zuerst Anzeige bei der Polizei erstatten.
  2. 2. Antrag stellenbei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts, viele Kommunen bieten das auch online an.
  3. 3. Erklärung abgebeneidesstattliche Versicherung oder die Diebstahlanzeige der Polizei vorlegen.
  4. 4. Unterlagen vorlegenAusweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
  5. 5. Warten und abholendie Karte kommt von der Bundesdruckerei, meist nach mehreren Wochen.

Besondere Fälle

Der alte Führerschein taucht wieder auf
Er muss unverzüglich bei der Führerscheinstelle abgegeben werden - er bleibt sonst als vermisst gemeldet im System.
Führerschein im Ausland verloren
Zuständig bleibt die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts; eine Vorab-Meldung vor Ort kann für die Rückreise trotzdem sinnvoll sein.
Beschädigt statt verloren
Auch dann ist eine Ersatzausstellung nötig - das beschädigte Dokument wird bei der Antragstellung eingezogen.
Darf ich bis dahin fahren?
Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen; eine vorläufige Bescheinigung für die Zwischenzeit bieten manche Behörden an, bundeseinheitlich vorgeschrieben ist sie nicht.

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Worauf es ankommt

  • Die Fahrerlaubnis bleibt trotz Verlust des Dokuments bestehen - verloren ist nur der Nachweis dafür.
  • Fahren ohne gültiges Dokument kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, auch wenn die Fahrerlaubnis besteht.
  • Das ist kein Pflichtumtausch: Beim Umtausch alter Führerscheine ist das Dokument noch vorhanden, hier nicht - deshalb gilt eine andere Gebühr.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 25 FeV (Verlustanzeige, Ersatzdokument, Rückgabepflicht) und Nummer 202.4 der GebOSt-Anlage (20,40 bis 38,30 Euro). Die eidesstattliche Versicherung steht nicht im FeV-Wortlaut und wird deshalb als Verwaltungspraxis, nicht als Bundesrecht beschrieben; für ihre Gebühr wird keine eigene GebOSt-Nummer behauptet. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.