Führerschein C und D verlängern: Fristen und Kosten
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E gilt längstens fünf Jahre und muss danach verlängert werden (§ 23 FeV). Voraussetzung sind eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest, bei den Busklassen ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich ein Leistungstest.
| Zuständig | Führerscheinstelle |
|---|---|
| Gebühr | 35,70 Euro plus 5,10 Euro Antragsprüfung, bei Fahrgastbeförderung zusätzlich 28,60 Euro Verlängerung (GebOSt Nummer 201, 202.1, 204) |
| Frist | höchstens 5 Jahre Geltungsdauer, Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf möglich |
| Rechtsgrundlage | § 23, § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über die Führerscheinstelle. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Anders als die Klassen AM bis T, die unbefristet gelten, wird die Fahrerlaubnis der Lkw- und Busklassen nach § 23 Absatz 1 FeV höchstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung ist das Datum, an dem die Behörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt - nicht das Antragsdatum.
Für die Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung und eine Prüfung des Sehvermögens nötig; bei den Busklassen D, D1, DE und D1E kommt ab dem vollendeten 50. Lebensjahr ein zusätzlicher Leistungstest hinzu (§ 24 FeV). Die Berufskraftfahrer-Qualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ist davon unabhängig und wird hier nicht vertieft.
Fünf Jahre - und dann?
Was die Verlängerung voraussetzt
Ärztliche Untersuchung
Auf Erkrankungen, die die Eignung ausschließen können, nach Anlage 5 Nummer 1 und 3 FeV.
Sehvermögen
Untersuchung nach Anlage 6 FeV, bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr.
Leistungstest ab 50
Nur bei den Busklassen D, D1, DE und D1E: Test zu Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 Nummer 2 FeV.
Was Sie brauchen
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Besondere Fälle
- Ich bin Berufskraftfahrer - reicht die Verlängerung der Fahrerlaubnis allein?
- Nein, die Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz läuft getrennt von der Verlängerung der Fahrerlaubnis und wird hier nicht vertieft - informieren Sie sich dazu bei Ihrer Führerscheinstelle oder Ihrem Arbeitgeber.
- Ich habe meinen Wohnsitz in einen Staat außerhalb der EU und des EWR verlegt - gilt die Verlängerung trotzdem?
- Ja, §§ 23 und 24 FeV gelten entsprechend auch dann, wenn der ordentliche Wohnsitz in einen solchen Staat verlegt wurde (§ 24 Absatz 3 FeV).
- Die ärztliche Untersuchung hat Zweifel an meiner Fahreignung ergeben - was passiert dann?
- Dann kann die Führerscheinstelle weitere Schritte bis hin zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen, bevor sie über die Verlängerung entscheidet.
Worauf es ankommt
- Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Ablauf - er ist frühestens sechs Monate vorher möglich, spätestens sollte er deutlich vor dem Ablauftag gestellt werden.
- Ohne gültige Verlängerung dürfen die betroffenen Fahrzeuge nach Fristablauf nicht mehr geführt werden.
- Ärztliche Untersuchung und Sehtest rechnen Ärzte und Begutachtungsstellen eigenständig ab - diese Kosten regelt die GebOSt nicht.
Häufige Fragen
- Wie lange gilt ein Führerschein der Klasse C oder D?Höchstens fünf Jahre, danach ist eine Verlängerung nötig (§ 23 Absatz 1 FeV).Antwort
Höchstens fünf Jahre, danach ist eine Verlängerung nötig (§ 23 Absatz 1 FeV).
- Welche Untersuchungen brauche ich für die Verlängerung?Eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV und eine Prüfung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV, beide bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr.Antwort
Eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV und eine Prüfung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV, beide bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr.
- Ab wann brauche ich einen Leistungstest?Nur bei den Busklassen D, D1, DE und D1E, und nur bei einer Verlängerung über das vollendete 50. Lebensjahr hinaus.Antwort
Nur bei den Busklassen D, D1, DE und D1E, und nur bei einer Verlängerung über das vollendete 50. Lebensjahr hinaus.
- Was kostet die Verlängerung?35,70 Euro für die Verlängerung plus 5,10 Euro Antragsprüfung, bei der Fahrgastbeförderung zusätzlich 28,60 Euro (GebOSt Nummer 201, 202.1, 204).Antwort
35,70 Euro für die Verlängerung plus 5,10 Euro Antragsprüfung, bei der Fahrgastbeförderung zusätzlich 28,60 Euro (GebOSt Nummer 201, 202.1, 204).
- Wann kann ich die Verlängerung frühestens beantragen?Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer (§ 24 Absatz 4 FeV).Antwort
Frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer (§ 24 Absatz 4 FeV).
- Was passiert, wenn ich die Verlängerung verpasse?Die betroffenen Klassen dürfen ab Fristablauf nicht mehr genutzt werden, bis die Verlängerung nachgeholt ist.Antwort
Die betroffenen Klassen dürfen ab Fristablauf nicht mehr genutzt werden, bis die Verlängerung nachgeholt ist.
- Gilt die Verlängerung auch, wenn ich ins Ausland gezogen bin?Ja, auch bei einem Wohnsitz außerhalb der EU und des EWR gelten §§ 23 und 24 FeV entsprechend.Antwort
Ja, auch bei einem Wohnsitz außerhalb der EU und des EWR gelten §§ 23 und 24 FeV entsprechend.
Rechtsgrundlagen
- § 23 FeV - Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ↗
- § 24 FeV - Verlängerung von Fahrerlaubnissen ↗
- GebOSt, Anlage - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 23 Absatz 1 FeV (höchstens 5 Jahre für C/D-Klassen), § 24 FeV (Voraussetzungen der Verlängerung, Leistungstest ab 50 bei Busklassen, Sechsmonatsfrist für den Antrag) und die Anlage zur GebOSt (Gebührennummern 201, 202.1, 204). Die Berufskraftfahrer-Qualifikation wurde bewusst nur allgemein erwähnt. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.