Kein Geld für den Anwalt: alle Behördengänge der Reihe nach
Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, bekommt beim Amtsgericht seines Wohnorts einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. 2 Schritte: Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe.
Schritt für Schritt
Beratungshilfe beantragen
Am Amtsgericht des Wohnorts, höchstens 15 Euro Eigenanteil
Zuständig: Amtsgericht
Prozesskostenhilfe beantragen
Beim Gericht des Verfahrens, mit Erklärung über Einkommen und Vermögen
Zuständig: Amtsgericht
Checkliste: Kein Geld für den Anwalt
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
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Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Damit zahlen Sie für die Beratung höchstens 15 Euro Eigenanteil. Kommt es zum Prozess, springt die Prozesskostenhilfe ein, vorausgesetzt, die Sache hat Aussicht auf Erfolg. Je nach Einkommen übernimmt der Staat die Kosten ganz oder Sie zahlen sie in Raten zurück, höchstens 48 Monate lang. In Familiensachen heißt dieselbe Hilfe Verfahrenskostenhilfe.