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Kein Geld für den Anwalt: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, bekommt beim Amtsgericht seines Wohnorts einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. 2 Schritte: Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe.

Schritt für Schritt

  1. Beratungshilfe beantragen

    Am Amtsgericht des Wohnorts, höchstens 15 Euro Eigenanteil

    Zuständig: Amtsgericht

  2. Prozesskostenhilfe beantragen

    Beim Gericht des Verfahrens, mit Erklärung über Einkommen und Vermögen

    Zuständig: Amtsgericht

Checkliste: Kein Geld für den Anwalt

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Damit zahlen Sie für die Beratung höchstens 15 Euro Eigenanteil. Kommt es zum Prozess, springt die Prozesskostenhilfe ein, vorausgesetzt, die Sache hat Aussicht auf Erfolg. Je nach Einkommen übernimmt der Staat die Kosten ganz oder Sie zahlen sie in Raten zurück, höchstens 48 Monate lang. In Familiensachen heißt dieselbe Hilfe Verfahrenskostenhilfe.

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