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Bauen ohne Baugenehmigung: Was verfahrensfrei ist

Verfahrensfrei heißt: Sie brauchen keinen Bauantrag. Es heißt nicht, dass Sie bauen dürfen, was Sie wollen - alle materiellen Vorschriften gelten weiter, nur prüft sie vorher niemand.

Das ist der wichtigste und am häufigsten missverstandene Satz zum Thema. Wer ein verfahrensfreies Gartenhaus zu dicht an die Grenze setzt, hat kein genehmigtes Gebäude, sondern ein rechtswidriges - und die Behörde kann den Rückbau verlangen, auch Jahre später.

Was trotzdem eingehalten werden muss

Verfahrensfrei ist nicht rechtsfrei

  • Abstandsflächen zur Nachbargrenze nach der Landesbauordnung
  • Festsetzungen des Bebauungsplans - Baugrenzen, überbaubare Fläche, zulässige Nutzung, teils sogar Dachform und Materialien
  • Erschließung und Entwässerung, wo das Vorhaben sie berührt
  • Denkmalschutz - bei geschützten Gebäuden und in Ensembles gelten eigene Erlaubnispflichten, unabhängig von der Verfahrensfreiheit
  • Nachbarrechtliche Vorschriften der Länder, etwa zu Grenzabständen von Anlagen

Innenbereich oder Außenbereich

Fast alle Erleichterungen gelten nur im Innenbereich - also innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) sind die Grenzen deutlich enger oder die Verfahrensfreiheit entfällt ganz; dort sind Vorhaben nur privilegiert zulässig, etwa für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe.

Wer nicht sicher ist, in welchem Bereich sein Grundstück liegt, klärt das beim Bauamt - diese Einordnung entscheidet über fast alles Weitere.

Grenzwerte im Vergleich: Bayern und Nordrhein-Westfalen

Die Zahlen unten stammen aus dem Gesetzestext von Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die übrigen Länder regeln es abweichend - teils deutlich. Für Ihr Bundesland gilt die dortige Bauordnung; im Zweifel fragen Sie vor dem Kauf beim Bauamt nach, nicht danach.

Vorhaben Bayern (Art. 57 BayBO) Nordrhein-Westfalen (§ 62 BauO NRW 2018)
Gebäude ohne Aufenthaltsräume
Gartenhaus, Geräteschuppen
bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt im Innenbereich;
im Außenbereich bis 20 m³
bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt;
im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe
Garagen und überdachte Stellplätze
Carport
bis 50 m² Fläche mittlere Wandhöhe bis 3 m und
Brutto-Grundfläche bis insgesamt 30 m²; nicht im Außenbereich
Terrassenüberdachung bis 30 m² Fläche bis 30 m² Fläche und bis 4,50 m Tiefe
Schwimmbecken verfahrensfrei außer im Außenbereich bis 100 m³ Beckeninhalt; im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Wohngebäudes

Schon dieser Ausschnitt zeigt, wie weit die Länder auseinanderliegen: Beim Carport erlaubt Bayern die anderthalbfache Fläche von Nordrhein-Westfalen. Eine Zahl aus einem Ratgeber, der das Bundesland nicht nennt, ist deshalb wertlos.

Die beiden häufigsten Fälle im Detail

Was ein Aufenthaltsraum ändert

Viele Erleichterungen gelten ausdrücklich nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume. Ein Aufenthaltsraum ist ein Raum, der zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist - und dafür gelten eigene Anforderungen an Höhe, Belichtung und Belüftung.

Praktisch heißt das: Das Gartenhaus als Geräteschuppen kann verfahrensfrei sein, dasselbe Gebäude als Hobbyraum, Büro oder Gästezimmer nicht mehr. Ebenso schließen Toiletten und Feuerstätten die Verfahrensfreiheit in mehreren Ländern aus.

Häufige Fragen

Wie viel Quadratmeter darf man ohne Baugenehmigung bauen?

Die Frage lässt sich nicht bundesweit beantworten, und bei Gebäuden ist meist gar nicht die Fläche maßgeblich, sondern der Brutto-Rauminhalt. Bayern und Nordrhein-Westfalen setzen für Gebäude ohne Aufenthaltsräume 75 m³ im Innenbereich an; bei Garagen und Carports gehen die Länder dagegen weit auseinander.

Bedeutet verfahrensfrei, dass ich bauen darf, was ich will?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz und Nachbarrecht gelten unverändert - sie werden nur vorher nicht geprüft. Verstöße kann die Behörde auch später noch aufgreifen.

Was gilt im Außenbereich?

Dort sind die Grenzen deutlich enger oder die Verfahrensfreiheit entfällt. In Bayern sinkt die Grenze für Gebäude ohne Aufenthaltsräume von 75 m³ auf 20 m³, in Nordrhein-Westfalen gilt sie im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe.

Muss ich ein verfahrensfreies Vorhaben anzeigen?

In einigen Ländern und für bestimmte Vorhaben gibt es Anzeige- oder Mitteilungspflichten, obwohl kein Bauantrag nötig ist. Das ist Landesrecht und unterscheidet sich; ein Anruf beim Bauamt klärt es vor dem Baubeginn.

Darf ich ein Gartenhaus direkt an die Grenze bauen?

Die Landesbauordnungen lassen bestimmte Gebäude an der Grenze zu, knüpfen das aber an Bedingungen zu Wandhöhe und Gesamtlänge der Grenzbebauung. Das ist unabhängig von der Verfahrensfreiheit zu prüfen.

Rechtsgrundlagen

Baurecht ist überwiegend Landesrecht. Die genannten Werte gelten für das jeweils benannte Bundesland; verbindlich ist die Bauordnung Ihres Landes und die Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Bauamt in Ihrer Stadt

Adresse, Öffnungszeiten und Zuständigkeit stehen auf der Seite Ihrer Stadt.

Bauamt vor Ort finden →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden und das Recht Ihres Bundeslandes.

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