Gartenhaus: Ab wann wird eine Baugenehmigung nötig?
Beim Gartenhaus zählt in den meisten Bauordnungen nicht die Grundfläche, sondern der Brutto-Rauminhalt - und die Verfahrensfreiheit gilt nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
Das ist der Grund, warum die verbreitete Frage „wie viele Quadratmeter darf ein Gartenhaus haben“ meist ins Leere geht. Zwei Häuser mit gleicher Grundfläche können unterschiedlich zu beurteilen sein, wenn eines ein Flachdach und das andere einen hohen Giebel hat.
Die Grenzwerte in Bayern und Nordrhein-Westfalen
| Bundesland | Innenbereich | Außenbereich |
|---|---|---|
| Bayern |
Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt | bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt |
| Nordrhein-Westfalen |
Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume | nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe |
75 m³ sind mehr Haus, als man denkt. Bei 2,50 m mittlerer Höhe entspricht das rund 30 m² Grundfläche. Die meisten Geräte- und Gartenhäuser aus dem Handel bleiben deutlich darunter - die Grenze wird in der Praxis seltener durch die Größe gerissen als durch die Nutzung.
Was die Verfahrensfreiheit kippt
Die Bauordnungen knüpfen die Erleichterung an Bedingungen, die sich auf die Nutzung beziehen, nicht auf die Größe. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind es dieselben drei Punkte:
- Aufenthaltsräume. Sobald der Raum zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist - Hobbyraum, Büro, Gästezimmer -, greift die Verfahrensfreiheit nicht mehr.
- Toiletten. Ein WC im Gartenhaus schließt die Verfahrensfreiheit aus.
- Feuerstätten. Ein Ofen oder Kamin ebenfalls.
Praktisch bedeutet das: Der Geräteschuppen ist verfahrensfrei, dasselbe Gebäude mit Sitzecke, Ofen und Waschbecken ist es nicht. Wer das Gartenhaus später umnutzt, braucht dafür unter Umständen eine Nutzungsänderung.
Auch ohne Antrag zu beachten
- Abstandsflächen. Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen unter Bedingungen an die Grenze, die Länder begrenzen Wandhöhe und Gesamtlänge der Grenzbebauung.
- Bebauungsplan. Er kann Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen ausschließen oder Dachform und Materialien vorgeben.
- Kleingartenrecht. In Kleingartenanlagen gelten eigene, meist strengere Vorgaben zur Größe der Laube - unabhängig von der Bauordnung.
- Denkmalschutz bei geschützten Gebäuden und in Ensembles.
Häufige Fragen
Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?
Maßgeblich ist meist nicht die Fläche, sondern der Brutto-Rauminhalt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 75 m³ im Innenbereich verfahrensfrei. Im Außenbereich sinkt die Grenze in Bayern auf 20 m³, in Nordrhein-Westfalen gilt sie dort nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe.
Wie rechne ich den Brutto-Rauminhalt aus?
Vereinfacht: Grundfläche mal Höhe, wobei bei geneigten Dächern mit der mittleren Höhe gerechnet wird. Bei 2,50 m mittlerer Höhe entsprechen 75 m³ rund 30 m² Grundfläche. Für den Antrag berechnet das der Entwurfsverfasser nach den Regeln der einschlägigen Norm.
Darf ich im Gartenhaus übernachten?
Ein Raum, der zum dauernden Aufenthalt bestimmt ist, ist ein Aufenthaltsraum - und damit endet die Verfahrensfreiheit. Ein Gartenhaus mit Schlafgelegenheit, Ofen oder Toilette braucht deshalb in der Regel eine Baugenehmigung, unabhängig von seiner Größe.
Gilt die Grenze auch für ein Gartenhaus im Kleingarten?
Im Kleingarten kommt das Bundeskleingartengesetz hinzu, das die Größe der Laube eigenständig begrenzt. Diese Vorgabe gilt neben der Bauordnung und ist in der Regel strenger.
Was passiert, wenn das Gartenhaus zu groß ist?
Dann ist ein Bauantrag nötig. Wurde ohne Genehmigung gebaut, kann die Behörde die Beseitigung verlangen. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, wenn das Vorhaben genehmigungsfähig ist - darauf verlassen sollte man sich nicht.
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