Carport: Baugenehmigung oder nicht?
Ein Carport ist baurechtlich eine Garage - ein überdachter Stellplatz. Ob er verfahrensfrei errichtet werden darf, entscheidet die Bauordnung Ihres Bundeslandes, und die Grenzen liegen weit auseinander.
Die Grenzwerte in Bayern und Nordrhein-Westfalen
| Bundesland | Verfahrensfrei bis | Zusätzliche Bedingung |
|---|---|---|
| Bayern |
Fläche bis 50 m² | Garagen einschließlich überdachter Stellplätze |
| Nordrhein-Westfalen |
Brutto-Grundfläche bis insgesamt 30 m² | mittlere Wandhöhe bis 3 m; nicht im Außenbereich |
Der Unterschied ist erheblich: Derselbe Carport, der in Bayern ohne Antrag steht, kann in Nordrhein-Westfalen einen Bauantrag brauchen. Und „bis insgesamt“ heißt in Nordrhein-Westfalen, dass vorhandene Garagen auf dem Grundstück mitzählen.
Was auch ohne Genehmigung gilt
Verfahrensfrei heißt nicht genehmigt. Bevor Sie bestellen, sind mindestens diese Punkte zu klären:
- Abstandsflächen und Grenzbebauung. Garagen und Carports dürfen unter Bedingungen an die Grenze - die Länder begrenzen dafür Wandhöhe und die Gesamtlänge der Grenzbebauung je Grundstücksgrenze.
- Bebauungsplan. Er kann Stellplätze auf bestimmte Flächen beschränken, Dachformen vorgeben oder Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen ausschließen.
- Stellplatzpflicht der Gemeinde. Der Carport kann einen nachzuweisenden Stellplatz erfüllen - oder eben nicht, wenn er nicht anfahrbar ist.
- Entwässerung. Eine versiegelte oder überdachte Fläche ändert den Wasserabfluss; manche Kommunen verlangen Versickerung oder berechnen Niederschlagswassergebühren neu.
- Denkmalschutz. Bei geschützten Gebäuden oder in Ensembles gilt eine eigene Erlaubnispflicht.
Sonderfälle, die regelmäßig Ärger machen
Vier Fälle, in denen die Verfahrensfreiheit kippt
- Carport für das Wohnmobil. Die nötige Höhe treibt die mittlere Wandhöhe über die Grenze, ab der die Verfahrensfreiheit endet - in Nordrhein-Westfalen etwa über 3 m. Dann ist ein Antrag fällig.
- Mobiles oder freistehendes Carport. Dass eine Konstruktion nicht fest verankert ist, macht sie baurechtlich nicht automatisch zur genehmigungsfreien Anlage. Entscheidend ist, ob sie ortsfest benutzt wird, nicht ob sie theoretisch bewegt werden könnte.
- Carport mit Abstellraum. Kommt ein geschlossener Geräteraum dazu, ist es nicht mehr nur ein überdachter Stellplatz - die Flächen zählen zusammen, und je nach Land greift eine andere Vorschrift.
- Carport im Außenbereich. In Nordrhein-Westfalen ist die Verfahrensfreiheit dort ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Braucht man für einen Carport eine Baugenehmigung?
Das hängt vom Bundesland und von der Größe ab. In Bayern sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² Fläche verfahrensfrei, in Nordrhein-Westfalen bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und nicht im Außenbereich.
Wie groß darf ein Carport ohne Baugenehmigung sein?
In Bayern bis 50 m² Fläche, in Nordrhein-Westfalen bis insgesamt 30 m² Brutto-Grundfläche. In Nordrhein-Westfalen zählen bereits vorhandene Garagen auf dem Grundstück mit. Andere Bundesländer regeln es abweichend.
Darf ein Carport direkt an die Grundstücksgrenze?
Die Landesbauordnungen lassen Garagen und überdachte Stellplätze an der Grenze zu, begrenzen dafür aber Wandhöhe und die Gesamtlänge der Grenzbebauung. Das ist unabhängig von der Verfahrensfreiheit zu prüfen und häufig der Punkt, an dem es mit dem Nachbarn Streit gibt.
Gilt das auch für ein Carport für das Wohnmobil?
Grundsätzlich ja, aber die nötige Höhe wird zum Problem: Übersteigt die mittlere Wandhöhe die Grenze der Landesbauordnung, entfällt die Verfahrensfreiheit auch bei kleiner Grundfläche. In Nordrhein-Westfalen liegt diese Grenze bei 3 m.
Ist ein mobiles Carport genehmigungsfrei?
Nicht automatisch. Baurechtlich kommt es darauf an, ob die Anlage ortsfest benutzt wird, nicht darauf, ob sie beweglich ist. Ein dauerhaft am selben Platz stehendes Faltcarport wird wie eine bauliche Anlage behandelt.
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