Zum Hauptinhalt springen

Bauen und Wohnen: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Vor dem ersten Spatenstich steht das Bauamt. 8 Schritte: Bauantrag, Genehmigung, Umbau.

Schritt für Schritt

  1. Bebauungsplan einsehen

    Zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist

    Zuständig: Bauamt

  2. Amtlichen Lageplan besorgen

    Grundlage der Bauvorlagen, ein Ausdruck aus dem Geoportal reicht nicht

    Zuständig: Katasteramt

  3. Bauvoranfrage stellen

    Klärt einzelne Fragen vorab und verbindlich

    Zuständig: Bauamt

  4. Bauantrag einreichen

    Über bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser

    Zuständig: Bauamt

  5. Genehmigungsfreie Vorhaben prüfen

    Je nach Landesbauordnung unterschiedlich

    Zuständig: Bauamt

  6. Nutzungsänderung beantragen

    Wenn sich die Art der Nutzung ändert

    Zuständig: Bauamt

  7. Bauabnahme veranlassen

    Zum Abschluss des Vorhabens

    Zuständig: Bauamt

  8. Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Nötig zur Aufteilung in Eigentumswohnungen

    Zuständig: Bauamt

Checkliste: Bauen und Wohnen

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

0 von 8 erledigt

Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Es prüft, ob das Vorhaben zum Bebauungsplan passt, und erteilt die Baugenehmigung. Wer unsicher ist, ob sich das Grundstück überhaupt bebauen lässt, klärt das mit einer Bauvoranfrage - das kostet weniger als ein abgelehnter Bauantrag und schafft Planungssicherheit.

Nicht jedes Vorhaben braucht eine Genehmigung: Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen oder kleinere Anbauten sind je nach Bundesland verfahrensfrei. Die Grenzen unterscheiden sich von Land zu Land, deshalb lohnt der Blick in die jeweilige Landesbauordnung. Typische Schritte:

‹ Alle Lebenslagen im Überblick