Bauen und Wohnen: alle Behördengänge der Reihe nach
Vor dem ersten Spatenstich steht das Bauamt. 8 Schritte: Bauantrag, Genehmigung, Umbau.
Schritt für Schritt
Bebauungsplan einsehen
Zeigt, was auf dem Grundstück zulässig ist
Zuständig: Bauamt
Amtlichen Lageplan besorgen
Grundlage der Bauvorlagen, ein Ausdruck aus dem Geoportal reicht nicht
Zuständig: Katasteramt
Bauvoranfrage stellen
Klärt einzelne Fragen vorab und verbindlich
Zuständig: Bauamt
Bauantrag einreichen
Über bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser
Zuständig: Bauamt
Genehmigungsfreie Vorhaben prüfen
Je nach Landesbauordnung unterschiedlich
Zuständig: Bauamt
Nutzungsänderung beantragen
Wenn sich die Art der Nutzung ändert
Zuständig: Bauamt
Bauabnahme veranlassen
Zum Abschluss des Vorhabens
Zuständig: Bauamt
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Nötig zur Aufteilung in Eigentumswohnungen
Zuständig: Bauamt
Checkliste: Bauen und Wohnen
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Es prüft, ob das Vorhaben zum Bebauungsplan passt, und erteilt die Baugenehmigung. Wer unsicher ist, ob sich das Grundstück überhaupt bebauen lässt, klärt das mit einer Bauvoranfrage - das kostet weniger als ein abgelehnter Bauantrag und schafft Planungssicherheit.
Nicht jedes Vorhaben braucht eine Genehmigung: Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen oder kleinere Anbauten sind je nach Bundesland verfahrensfrei. Die Grenzen unterscheiden sich von Land zu Land, deshalb lohnt der Blick in die jeweilige Landesbauordnung. Typische Schritte: