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Bauvorlagen: Welche Unterlagen der Bauantrag braucht

Ein Bauantrag besteht aus den Bauvorlagen. Welche das im Einzelnen sind, steht nicht in der Bauordnung, sondern in der Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund, warum sich ein Verfahren zieht: Die Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn der Antrag vollständig ist. Jede Nachforderung setzt die Uhr zurück.

Die üblichen Bestandteile

  • Antragsformular des Landes, unterschrieben von Bauherr und Entwurfsverfasser
  • Amtlicher Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters, meist von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
  • Bauzeichnungen - Grundrisse, Schnitte, Ansichten, in der Regel im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung mit Angaben zu Konstruktion, Baustoffen und Nutzung
  • Berechnungen zu Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Brutto-Rauminhalt und Rohbauwert - letzterer ist häufig die Bemessungsgrundlage der Gebühr
  • Nachweis der Erschließung - Zufahrt, Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser
  • Stellplatznachweis, soweit die Gemeinde Stellplätze verlangt
  • Standsicherheitsnachweis (Statik) und Brandschutznachweis - je nach Verfahren und Gebäudeklasse von der Behörde geprüft oder in der Verantwortung der Nachweisberechtigten
  • Nachweis des Wärmeschutzes nach dem Gebäudeenergiegesetz
  • Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung

Nicht jede Unterlage wird sofort gebraucht. Standsicherheits- und Brandschutznachweise dürfen in vielen Ländern nachgereicht werden - spätestens zum Baubeginn. Was Ihr Bauamt wann sehen will, klärt ein Anruf vor der Einreichung schneller als jede Checkliste.

Wer die Unterlagen erstellen darf

Bauzeichnungen und Baubeschreibung stammen vom Entwurfsverfasser, der bauvorlageberechtigt sein muss. Den amtlichen Lageplan fertigt in den meisten Ländern ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Katasteramt. Statik und Nachweise kommen von den jeweils Nachweisberechtigten.

Für den Bauherrn heißt das: Sie beauftragen, prüfen und unterschreiben - erstellen können Sie die Vorlagen in aller Regel nicht selbst.

Wie viele Ausfertigungen

Klassisch wurden zwei bis vier Sätze auf Papier eingereicht, je nachdem, wie viele Stellen beteiligt werden. Immer mehr Länder haben auf das digitale Verfahren umgestellt, bei dem der Antrag über ein Portal hochgeladen wird. Ob Ihr Bauamt Papier, Portal oder beides nimmt, steht auf der Seite der Kommune.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Bauantrag?

Im Kern Antragsformular, amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen zu Flächen und Rauminhalt sowie die Nachweise zu Standsicherheit, Brandschutz und Wärmeschutz. Die verbindliche Liste steht in der Bauvorlagenverordnung Ihres Bundeslandes.

Was ist ein amtlicher Lageplan?

Ein Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters, der Grundstücksgrenzen, vorhandene Gebäude und das geplante Vorhaben maßstabsgerecht zeigt. Erstellt wird er meist von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, ein einfacher Auszug aus dem Katasterportal genügt nicht.

Kann ich Unterlagen nachreichen?

Teilweise ja - Standsicherheits- und Brandschutznachweise dürfen in vielen Ländern bis zum Baubeginn folgen. Für den Start der Bearbeitungsfrist muss der Antrag aber vollständig sein; Nachforderungen verzögern das Verfahren entsprechend.

Was ist der Rohbauwert und wofür wird er gebraucht?

Der Rohbauwert schätzt die Herstellungskosten des Rohbaus. Viele Gebührenordnungen bemessen die Baugenehmigungsgebühr daran, weshalb die Berechnung Teil der Bauvorlagen ist.

Rechtsgrundlagen

Baurecht ist überwiegend Landesrecht. Die genannten Werte gelten für das jeweils benannte Bundesland; verbindlich ist die Bauordnung Ihres Landes und die Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Bauamt in Ihrer Stadt

Adresse, Öffnungszeiten und Zuständigkeit stehen auf der Seite Ihrer Stadt.

Bauamt vor Ort finden →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden und das Recht Ihres Bundeslandes.

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