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Was Bauantrag und Baugenehmigung kosten

Die Gebühr für die Baugenehmigung bemisst sich fast überall am Wert des Bauvorhabens, nicht am Aufwand der Behörde. Sie ist damit planbar - aber sie ist nur ein Teil der Rechnung.

Eine bundesweit gültige Zahl gibt es nicht. Gebühren im Baurecht sind Landes- und Kommunalrecht; maßgeblich ist die Gebührenordnung Ihres Bundeslandes beziehungsweise die Satzung Ihrer Kommune.

Wonach sich die Gebühr bemisst

Übliche Bemessungsgrundlage ist der Rohbauwert beziehungsweise die geschätzte Herstellungssumme: Brutto-Rauminhalt oder Fläche des Vorhabens, multipliziert mit einem in der Gebührenordnung festgelegten Wert je Einheit. Auf diesen Betrag wird ein Promille- oder Prozentsatz angewandt. Deshalb steht die Berechnung des Rohbauwerts in den Bauvorlagen.

Praktische Folge: Die Gebühr wächst mit dem Bauvorhaben. Ein Anbau kostet weniger als ein Neubau, und ein Mehrfamilienhaus deutlich mehr als ein Einfamilienhaus - unabhängig davon, wie lange die Sachbearbeitung tatsächlich dauert.

Drei Posten, die regelmäßig übersehen werden

Was in der Rechnung fehlt, wenn man nur die Grundgebühr ansetzt

  • Eine Ablehnung kostet auch. Die Behörde hat geprüft, die Gebühr fällt an - oft ein reduzierter Satz, aber nicht null. Das ist das stärkste Argument für eine Bauvoranfrage, wenn der Ausgang unsicher ist.
  • Abweichungen und Befreiungen werden gesondert berechnet. Wer vom Bebauungsplan abweicht oder eine Abweichung von Abstandsflächen braucht, zahlt dafür zusätzlich.
  • Beteiligte Stellen können eigene Gebühren erheben - Denkmalschutz, Naturschutz oder die Straßenbaubehörde rechnen teils gesondert ab.

Die Nebenkosten sind meist der größere Posten

Die Behördengebühr ist selten das Teuerste am Bauantrag. Dazu kommen:

  • Entwurfsverfasser - Planung und Bauvorlagen, üblicherweise nach Leistungsphasen abgerechnet
  • Statik und weitere Nachweise durch die Nachweisberechtigten
  • Amtlicher Lageplan vom Vermessungsingenieur
  • Nachweis des Wärmeschutzes nach dem Gebäudeenergiegesetz
  • Gutachten, wo das Grundstück sie erzwingt - Bodengutachten, Schallschutz, Artenschutz

Wie Sie die Kosten verlässlich erfahren

  1. Gebührenordnung des Bundeslandes ansehen - dort stehen Bemessungsgrundlage und Satz.
  2. Beim zuständigen Bauamt nach der Satzung und nach üblichen Größenordnungen für vergleichbare Vorhaben fragen.
  3. Den Entwurfsverfasser um eine Schätzung bitten; er kennt die örtliche Praxis und rechnet den Rohbauwert ohnehin aus.

Bei unsicherer Genehmigungsfähigkeit zuerst die Bauvoranfrage. Sie kostet einen Bruchteil und schützt davor, die vollständige Planung für einen abgelehnten Antrag zu bezahlen. Wie die Bauvoranfrage funktioniert →

Häufige Fragen

Was kostet eine Baugenehmigung?

Das richtet sich nach der Gebührenordnung des Bundeslandes und bemisst sich meist am Rohbauwert des Vorhabens. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Die Größenordnung nennt Ihnen das zuständige Bauamt, der Entwurfsverfasser kann sie vorab schätzen.

Was kostet ein Bauantrag, wenn er abgelehnt wird?

Auch eine Ablehnung ist gebührenpflichtig, häufig zu einem reduzierten Satz. Die Behörde hat den Antrag geprüft, unabhängig vom Ergebnis. Wer den Ausgang für unsicher hält, sollte vorher eine Bauvoranfrage stellen.

Wird die Gebühr für die Bauvoranfrage angerechnet?

Vielerorts ja - die Gebühr für den Vorbescheid wird dann auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet. Das ist aber nicht überall so geregelt; fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach, bevor Sie damit rechnen.

Sind Planungskosten in der Gebühr enthalten?

Nein. Die Gebühr geht an die Behörde für das Verfahren. Planung, Statik, Vermessung und Gutachten werden davon unabhängig von den beauftragten Büros berechnet und machen in der Summe meist den größeren Teil aus.

Bauamt in Ihrer Stadt

Adresse, Öffnungszeiten und Zuständigkeit stehen auf der Seite Ihrer Stadt.

Bauamt vor Ort finden →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden und das Recht Ihres Bundeslandes.

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