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Bildungs- und Teilhabepaket: Leistungen und Antrag

Das Wichtigste in Kürze

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder aus Familien mit geringem Einkommen bei Schule und Freizeit: Schulbedarf mit 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr 2026, dazu Mittagessen, Lernförderung und 15 Euro monatlich für Verein oder Musikschule. Wo Sie den Antrag stellen, hängt davon ab, welche Hauptleistung die Familie bezieht.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigSozialamt
GebührDer Antrag ist kostenfrei; für Mittagessen und Teilhabeleistungen fällt für die Familie in der Regel kein Eigenanteil mehr an.
Dauereinfache Anträge wie Schulbedarf oder Vereinsbeitrag oft 2 bis 4 Wochen, bei Lernförderung wegen der Schulstellungnahme länger
Fristmöglichst vor dem Ausflug oder dem Vereinsbeitritt stellen - rückwirkend nur eingeschränkt möglich
Rechtsgrundlage§§ 34, 34a SGB XII, § 6b BKGG, § 28 SGB II

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Sozialamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen bekommen über das Bildungs- und Teilhabepaket Zuschüsse, damit Schule und Freizeit nicht am Geld scheitern. Die Leistung gibt es unabhängig davon, welche Hauptleistung die Familie bezieht: Sozialhilfe (§ 34 SGB XII), Grundsicherungsgeld (§ 28 SGB II), Kinderzuschlag oder Wohngeld (jeweils § 6b BKGG) - die Leistungen selbst sind in allen vier Fällen praktisch gleich.

Sechs Leistungen für Ihr Kind

Übersicht der sechs Leistungen: Schulbedarf mit 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr 2026, Ausflüge und Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinsames Mittagessen und 15 Euro monatlich für Vereins- oder Musikschulbeiträge. Je nach bezogener Hauptleistung führt der Antrag zum Sozialamt, Jobcenter, zur Familienkasse oder zur Wohngeldstelle - das Bildungspaket selbst bearbeitet die Kommune.
Schematische Übersicht nach §§ 34, 34a SGB XII, § 6b BKGG und § 28 SGB II.

Wie die Leistungen ausgezahlt werden

Das Geld fließt in der Regel nicht auf Ihr Konto, sondern direkt an Schule, Verein oder Anbieter - als Sach- oder Dienstleistung, personalisierter Gutschein oder Direktzahlung (§ 34a SGB XII). Das soll sicherstellen, dass die Leistung tatsächlich bei Schulbedarf, Ausflug oder Vereinsbeitrag ankommt. Für den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro ist auch eine Geldleistung an die Familie möglich.

Besondere Fälle

Schulbedarfspauschale verpasst?
Sie wird automatisch zum Monat des ersten und zweiten Schulhalbjahrs fällig - ein gesonderter Antrag ist für diese Leistung meist nicht nötig, wenn die Hauptleistung bereits läuft.
Mehrere Kinder im Haushalt
Jedes Kind hat einen eigenen Anspruch - Schulbedarf, Mittagessen und Teilhabebetrag werden pro Kind berechnet.
Kind wechselt die Schule
Melden Sie das der zuständigen Stelle, damit Schülerbeförderung und Mittagessen am neuen Ort weiterlaufen.

Unterlagen für den Antrag

Je nach gewünschter Einzelleistung braucht die Stelle unterschiedliche Nachweise:

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Worauf es ankommt

  • Stellen Sie den Antrag möglichst vor dem Ausflug oder dem Vereinsbeitritt - eine rückwirkende Bewilligung ist nur eingeschränkt möglich.
  • Viele Kommunen haben das Verfahren digitalisiert und bieten Online-Anträge oder eine Bildungskarte an.
  • Fragen beantwortet die Stelle, die auch Ihre Hauptleistung bearbeitet.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen §§ 34, 34a SGB XII, § 6b BKGG, § 28 SGB II und die RBSFV 2026 (Schulbedarf 2026: 130 Euro erstes, 65 Euro zweites Schulhalbjahr). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.