Lärm in der Nachbarschaft: alle Behördengänge der Reihe nach
Gegen Lärm aus der Nachbarschaft hilft zuerst das Gespräch, dann der Vermieter. 2 Schritte: Ruhestörung, Schlichtung.
Schritt für Schritt
Ruhestörung melden
Tagsüber Ordnungsamt, nachts Polizei
Zuständig: Ordnungsamt
Schlichtung beim Nachbarstreit
Vor einer Klage in mehreren Ländern Pflicht
Zuständig: Schiedsamt oder Gütestelle
Checkliste: Lärm in der Nachbarschaft
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
- Schiedsamt oder Gütestelle
Gut zu wissen
Wird es nicht besser, können Sie erhebliche Ruhestörung melden: tagsüber beim Ordnungsamt, nachts und wenn das Amt nicht erreichbar ist bei der Polizei. Unzulässiger Lärm ist eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld kann bis zu 5.000 Euro betragen. Vor einer Klage gegen den Nachbarn schreiben mehrere Länder einen Schlichtungsversuch vor, etwa beim Schiedsamt.