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Lärm in der Nachbarschaft: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Gegen Lärm aus der Nachbarschaft hilft zuerst das Gespräch, dann der Vermieter. 2 Schritte: Ruhestörung, Schlichtung.

Schritt für Schritt

  1. Ruhestörung melden

    Tagsüber Ordnungsamt, nachts Polizei

    Zuständig: Ordnungsamt

  2. Schlichtung beim Nachbarstreit

    Vor einer Klage in mehreren Ländern Pflicht

    Zuständig: Schiedsamt oder Gütestelle

Checkliste: Lärm in der Nachbarschaft

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

  • Schiedsamt oder Gütestelle

Gut zu wissen

Wird es nicht besser, können Sie erhebliche Ruhestörung melden: tagsüber beim Ordnungsamt, nachts und wenn das Amt nicht erreichbar ist bei der Polizei. Unzulässiger Lärm ist eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld kann bis zu 5.000 Euro betragen. Vor einer Klage gegen den Nachbarn schreiben mehrere Länder einen Schlichtungsversuch vor, etwa beim Schiedsamt.

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