Schuleingangsuntersuchung
Vor der Einschulung lädt das Gesundheitsamt jedes Kind zur Schuleingangsuntersuchung ein. Geprüft werden unter anderem Sehen, Hören, Sprache und Motorik - das Ergebnis geht ohne medizinische Einzelheiten an die Schule. Ablauf und Umfang regelt jedes Bundesland in eigenen Vorschriften.
| Zuständig | Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises, in dem das Kind wohnt |
|---|---|
| Gebühr | kostenlos |
| Rechtsgrundlage | Schulgesetze und Gesundheitsdienstgesetze der Länder |
Zuständige Stelle
Zuständig: Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises, in dem das Kind wohnt.
Worum es geht
Die Schuleingangsuntersuchung ist in allen Bundesländern verpflichtend, bevor ein Kind eingeschult wird - geregelt ist sie jeweils im Schulgesetz oder im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes. Ziel ist festzustellen, ob ein Kind schulfähig ist und ob zusätzlicher Förderbedarf besteht.
Die Einladung verschickt das Gesundheitsamt automatisch, meist im Jahr vor der Einschulung. Die Untersuchung selbst findet je nach Land im Gesundheitsamt, in der Schule oder im Kindergarten statt.
Ablauf der Untersuchung
Was meist geprüft wird
| Bereich | Was geprüft wird |
|---|---|
| Sehen und Hören | Sehtest, Hörtest |
| Sprache | Sprachentwicklung, Aussprache |
| Motorik | Fein- und Grobmotorik |
| Allgemeinzustand | Größe, Gewicht, Impfstatus, allgemeiner Gesundheitseindruck |
Was Sie brauchen
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So läuft es ab
Einladung erhalten
Das Gesundheitsamt lädt automatisch ein, meist im Jahr vor der Einschulung.
Termin wahrnehmen
Im Gesundheitsamt, der Schule oder dem Kindergarten, je nach Organisation des Bundeslandes.
Untersuchung
Sehen, Hören, Sprache, Motorik und allgemeiner Entwicklungsstand werden geprüft.
Ergebnis und ggf. Förderung
Die Schule erhält eine allgemeine Einschätzung, bei Bedarf wird eine Fördermaßnahme empfohlen.
Besondere Fälle
- Termin verpasst
- Ein Nachholtermin ist möglich - wenden Sie sich an das Gesundheitsamt, das die Einladung verschickt hat.
- Förderbedarf festgestellt
- Das Gesundheitsamt oder die Schule informiert über mögliche Fördermaßnahmen, etwa Sprachförderung oder eine Rückstellung vom Schulbesuch.
- Kind ist bereits in ärztlicher Behandlung
- Bringen Sie vorhandene Befunde mit - sie können die Untersuchung ergänzen, ersetzen sie aber nicht.
Worauf es ankommt
- Die Schuleingangsuntersuchung ist kostenlos und in der Regel verpflichtend.
- Medizinische Einzelheiten gehen nicht an die Schule - nur eine allgemeine Einschätzung der Schulfähigkeit.
- Ablauf, Ort und genauer Umfang unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Häufige Fragen
- Was wird bei der Schuleingangsuntersuchung geprüft?Meist Sehen, Hören, Sprache, Motorik sowie der allgemeine Entwicklungs- und Gesundheitszustand des Kindes.Antwort
Meist Sehen, Hören, Sprache, Motorik sowie der allgemeine Entwicklungs- und Gesundheitszustand des Kindes.
- Ist die Untersuchung verpflichtend?In der Regel ja - geregelt im Schulgesetz oder Gesundheitsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes.Antwort
In der Regel ja - geregelt im Schulgesetz oder Gesundheitsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
- Wer lädt zur Untersuchung ein?Das Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises, meist automatisch im Jahr vor der Einschulung.Antwort
Das Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises, meist automatisch im Jahr vor der Einschulung.
- Kostet die Untersuchung etwas?Nein, sie ist kostenlos.Antwort
Nein, sie ist kostenlos.
- Erfährt die Schule medizinische Einzelheiten?Nein, die Schule erhält nur eine allgemeine Einschätzung ohne medizinische Details.Antwort
Nein, die Schule erhält nur eine allgemeine Einschätzung ohne medizinische Details.
- Was passiert bei festgestelltem Förderbedarf?Das Gesundheitsamt oder die Schule informiert über mögliche Fördermaßnahmen - von Sprachförderung bis zu einer möglichen Rückstellung.Antwort
Das Gesundheitsamt oder die Schule informiert über mögliche Fördermaßnahmen - von Sprachförderung bis zu einer möglichen Rückstellung.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Oktober 2026. Die Schuleingangsuntersuchung ist Landesrecht - diese Seite beschreibt bewusst nur die bundesweit wiederkehrende Grundstruktur, ohne Einzelbeleg für ein bestimmtes Land. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.