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Schuleingangsuntersuchung

Das Wichtigste in Kürze

Vor der Einschulung lädt das Gesundheitsamt jedes Kind zur Schuleingangsuntersuchung ein. Geprüft werden unter anderem Sehen, Hören, Sprache und Motorik - das Ergebnis geht ohne medizinische Einzelheiten an die Schule. Ablauf und Umfang regelt jedes Bundesland in eigenen Vorschriften.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigGesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises, in dem das Kind wohnt
Gebührkostenlos
RechtsgrundlageSchulgesetze und Gesundheitsdienstgesetze der Länder

Zuständige Stelle

Zuständig: Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises, in dem das Kind wohnt.

Worum es geht

Die Schuleingangsuntersuchung ist in allen Bundesländern verpflichtend, bevor ein Kind eingeschult wird - geregelt ist sie jeweils im Schulgesetz oder im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes. Ziel ist festzustellen, ob ein Kind schulfähig ist und ob zusätzlicher Förderbedarf besteht.

Die Einladung verschickt das Gesundheitsamt automatisch, meist im Jahr vor der Einschulung. Die Untersuchung selbst findet je nach Land im Gesundheitsamt, in der Schule oder im Kindergarten statt.

Ablauf der Untersuchung

Vier Schritte: Einladung durch das Gesundheitsamt der Stadt, Untersuchung von Sehen, Hören, Sprache und Motorik im Amt, das Ergebnis geht ohne medizinische Einzelheiten an die Schule, bei Bedarf wird eine Fördermaßnahme empfohlen.
Eigene Darstellung der bundesweit wiederkehrenden Grundstruktur, ohne Einzelbeleg für ein bestimmtes Land.

Was meist geprüft wird

BereichWas geprüft wird
Sehen und HörenSehtest, Hörtest
SpracheSprachentwicklung, Aussprache
MotorikFein- und Grobmotorik
AllgemeinzustandGröße, Gewicht, Impfstatus, allgemeiner Gesundheitseindruck

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So läuft es ab

  1. Einladung erhalten

    Das Gesundheitsamt lädt automatisch ein, meist im Jahr vor der Einschulung.

  2. Termin wahrnehmen

    Im Gesundheitsamt, der Schule oder dem Kindergarten, je nach Organisation des Bundeslandes.

  3. Untersuchung

    Sehen, Hören, Sprache, Motorik und allgemeiner Entwicklungsstand werden geprüft.

  4. Ergebnis und ggf. Förderung

    Die Schule erhält eine allgemeine Einschätzung, bei Bedarf wird eine Fördermaßnahme empfohlen.

Besondere Fälle

Termin verpasst
Ein Nachholtermin ist möglich - wenden Sie sich an das Gesundheitsamt, das die Einladung verschickt hat.
Förderbedarf festgestellt
Das Gesundheitsamt oder die Schule informiert über mögliche Fördermaßnahmen, etwa Sprachförderung oder eine Rückstellung vom Schulbesuch.
Kind ist bereits in ärztlicher Behandlung
Bringen Sie vorhandene Befunde mit - sie können die Untersuchung ergänzen, ersetzen sie aber nicht.

Worauf es ankommt

  • Die Schuleingangsuntersuchung ist kostenlos und in der Regel verpflichtend.
  • Medizinische Einzelheiten gehen nicht an die Schule - nur eine allgemeine Einschätzung der Schulfähigkeit.
  • Ablauf, Ort und genauer Umfang unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026. Die Schuleingangsuntersuchung ist Landesrecht - diese Seite beschreibt bewusst nur die bundesweit wiederkehrende Grundstruktur, ohne Einzelbeleg für ein bestimmtes Land. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.