Führerschein: alle Behördengänge der Reihe nach
Alles rund um den Führerschein erledigt die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts. 6 Schritte: Erstantrag, Umtausch, Verlust, Ausland.
Schritt für Schritt
Fahrerlaubnis beantragen
Früh stellen, die Bearbeitung dauert Wochen
Zuständig: Führerscheinstelle
Pflichtumtausch
gestaffelt nach Jahrgang, spätestens 19. Januar 2033Gestaffelt bis 2033, nächster Stichtag 19. Januar 2027
Zuständig: Führerscheinstelle
Führerschein verloren oder gestohlen
Bei Diebstahl zuerst Anzeige bei der Polizei
Zuständig: Führerscheinstelle
Internationaler Führerschein
Für viele Länder außerhalb der EU
Zuständig: Führerscheinstelle
Ausländischen Führerschein umschreiben
Nicht-EU-Führerscheine gelten nur sechs Monate nach dem Zuzug
Zuständig: Führerscheinstelle
Nach Entzug: MPU und Neuerteilung
Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist
Zuständig: Führerscheinstelle
Checkliste: Führerschein
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Den ersten Antrag stellen Sie meist über die Fahrschule, mit Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und biometrischem Foto - wegen der Bearbeitungszeit am besten gleich zu Beginn der Ausbildung. Wer noch einen Führerschein hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss ihn nach einem gestaffelten Zeitplan umtauschen; der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027.