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Führerschein: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Alles rund um den Führerschein erledigt die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts. 6 Schritte: Erstantrag, Umtausch, Verlust, Ausland.

Schritt für Schritt

  1. Fahrerlaubnis beantragen

    Früh stellen, die Bearbeitung dauert Wochen

    Zuständig: Führerscheinstelle

  2. Pflichtumtausch

    gestaffelt nach Jahrgang, spätestens 19. Januar 2033

    Gestaffelt bis 2033, nächster Stichtag 19. Januar 2027

    Zuständig: Führerscheinstelle

  3. Führerschein verloren oder gestohlen

    Bei Diebstahl zuerst Anzeige bei der Polizei

    Zuständig: Führerscheinstelle

  4. Internationaler Führerschein

    Für viele Länder außerhalb der EU

    Zuständig: Führerscheinstelle

  5. Ausländischen Führerschein umschreiben

    Nicht-EU-Führerscheine gelten nur sechs Monate nach dem Zuzug

    Zuständig: Führerscheinstelle

  6. Nach Entzug: MPU und Neuerteilung

    Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist

    Zuständig: Führerscheinstelle

Checkliste: Führerschein

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Den ersten Antrag stellen Sie meist über die Fahrschule, mit Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und biometrischem Foto - wegen der Bearbeitungszeit am besten gleich zu Beginn der Ausbildung. Wer noch einen Führerschein hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss ihn nach einem gestaffelten Zeitplan umtauschen; der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027.

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