Mülltrennung: Was gehört in welche Tonne - und was auf den Wertstoffhof?
Zu Hause trennen Sie in der Regel Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Verpackungen (Gelber Sack oder Gelbe Tonne), dazu Altglas in den Container. Was nicht in die Tonnen passt oder gehört - Sperrmüll, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt in Mengen - nimmt der Wertstoffhof an. Schadstoffe wie Farben, Altöl und Chemikalien gehören zur Schadstoffsammlung. Die Einzelheiten regelt die Abfallsatzung Ihres Kreises.
| Tonnen zu Hause | Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Verpackungen; Altglas in den Container |
|---|---|
| Wertstoffhof | Sperriges, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt, Altholz, Schrott |
| Schadstoffe | Schadstoffmobil oder Schadstoffannahme des Wertstoffhofs |
| Rechtsgrundlage | Kreislaufwirtschaftsgesetz §§ 9 und 20, Abfallsatzung des Kreises |
Worum es geht
Getrennt gesammelte Abfälle lassen sich recyceln - gemischte meist nur verbrennen. Deshalb verpflichtet das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Kommunen, Abfälle aus Haushalten getrennt zu sammeln: Bioabfälle, Kunststoff, Metall, Papier, Glas, Textilien, Sperrmüll und gefährliche Abfälle (§ 20 Abs. 2 KrWG). Für Textilien gilt das seit dem 1. Januar 2025.
Wie genau getrennt wird, ist von Kreis zu Kreis verschieden: Manche Städte haben eine Wertstofftonne statt des Gelben Sacks, manche sammeln Papier in Containern statt in der Tonne. Maßgeblich ist die Abfallsatzung Ihres Abfallbetriebs.
Was wollen Sie entsorgen?
Dazu haben wir noch keinen eigenen Ratgeber. Fragen Sie beim Abfallbetrieb Ihres Kreises oder auf dem Wertstoffhof nach.
Bau und Renovierung
Öl, Fett und Schadstoffe
Auto und Fahrzeug
Elektro, Büro und Medien
Haushalt und Möbel
Garten und Grün
Wohin mit welchem Abfall?
Die Tonnen und Wege im Überblick
| Tonne oder Weg | Gehört hinein | Gehört nicht hinein |
|---|---|---|
| Restmüll | nicht verwertbare HaushaltsabfälleHygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Asche (kalt) | Wertstoffe und SchadstoffeBatterien, Elektrogeräte, Farben, Bauschutt |
| Biotonne | Küchen- und GartenabfälleObst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Rasenschnitt, Laub | Plastik, auch „kompostierbare“ Tütensofern die Satzung sie nicht ausdrücklich erlaubt |
| Altpapier | Papier, Pappe, KartonsZeitungen, Bücher ohne Kunststoffeinband, Verpackungen aus Papier | beschichtetes PapierKassenbons, Backpapier, verschmutzte Pizzakartons nach Satzung |
| Gelber Sack / Gelbe Tonne | Verpackungenaus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen - leer, nicht gespült | alles, was keine Verpackung istSpielzeug, CDs, Druckerpatronen - außer bei einer Wertstofftonne |
| Altglas | Flaschen und Gläsernach Weiß, Braun und Grün getrennt; blaues Glas zu Grün | Flachglas und GeschirrFensterglas, Spiegel, Trinkgläser, Porzellan |
| Wertstoffhof | Sperriges und SortenreinesElektrogeräte (kostenlos), Sperrmüll, Altholz, Schrott, Bauschutt, Grünschnitt | Gewerbeabfallmeist nur Haushaltsmengen |
| Schadstoffsammlung | gefährliche AbfälleFarben, Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Altöl ohne Kaufbeleg | Restmüll oder Abflussdorthin gehören Schadstoffe nie |
| Handel | RücknahmeBatterien, Elektro-Kleingeräte, Altöl, Starterbatterien |
Warum Trennen sich lohnt
Recycling spart Rohstoffe und Energie: Aus Altpapier wird neues Papier, aus Glas neues Glas, aus Bioabfall Kompost und Biogas. Falsch befüllte Tonnen lassen die Müllabfuhren oft stehen oder berechnen eine Nachsortierung - die Regeln dazu stehen in der Abfallsatzung. Und: Wer gut trennt, hat weniger Restmüll und kann oft eine kleinere, günstigere Tonne wählen.
Fünf Regeln für die Mülltrennung
So machen Sie es richtig:
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Häufige Fragen
- Was gehört in den Gelben Sack?Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen, etwa Joghurtbecher, Konservendosen, Getränkekartons und Folien - leer, aber nicht gespült. Andere Kunststoffgegenstände nur, wenn Ihr Ort eine Wertstofftonne hat.Antwort
Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen, etwa Joghurtbecher, Konservendosen, Getränkekartons und Folien - leer, aber nicht gespült. Andere Kunststoffgegenstände nur, wenn Ihr Ort eine Wertstofftonne hat.
- Was darf in die Biotonne?Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen, Rasenschnitt und Laub. Ob gekochte Speisereste und Fleisch erlaubt sind, regelt die Satzung des Kreises.Antwort
Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen, Rasenschnitt und Laub. Ob gekochte Speisereste und Fleisch erlaubt sind, regelt die Satzung des Kreises.
- Wohin mit alten Kleidern?In Altkleidercontainer oder zu Sammelstellen. Seit 2025 müssen die Kommunen Textilabfälle getrennt sammeln (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 KrWG).Antwort
In Altkleidercontainer oder zu Sammelstellen. Seit 2025 müssen die Kommunen Textilabfälle getrennt sammeln (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 KrWG).
- Muss ich Müll trennen?Ja. Die Pflicht zur getrennten Sammlung ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und wird in der Abfallsatzung des Kreises konkretisiert.Antwort
Ja. Die Pflicht zur getrennten Sammlung ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und wird in der Abfallsatzung des Kreises konkretisiert.
- Was passiert, wenn ich falsch trenne?Fehlbefüllte Tonnen bleiben oft stehen oder es wird eine Nachsortierung berechnet. Die Folgen regelt die Abfallsatzung.Antwort
Fehlbefüllte Tonnen bleiben oft stehen oder es wird eine Nachsortierung berechnet. Die Folgen regelt die Abfallsatzung.
- Wo finde ich die Regeln meines Kreises?Im Abfallkalender, in der Abfall-App oder auf der Website des Abfallbetriebs. Höfe und Öffnungszeiten finden Sie auf unseren Wertstoffhof-Ortsseiten.Antwort
Im Abfallkalender, in der Abfall-App oder auf der Website des Abfallbetriebs. Höfe und Öffnungszeiten finden Sie auf unseren Wertstoffhof-Ortsseiten.
Quellen
Geprüft am 2. November 2026 gegen §§ 9 und 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz; Einzelheiten der Tonnen regelt die Abfallsatzung des Kreises. Alle Angaben ohne Gewähr.