Asbest entsorgen: was Privatleute dürfen und wann der Fachbetrieb ran muss
- JaFachbetrieb
- TeilsAnnahmestelle des Kreises, verpackt
- NeinRestmüll
- NeinBauschutt
- NeinBrechen, sägen, bohren
Asbest ist krebserzeugend. Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen sind grundsätzlich verboten, erlaubt ist vor allem das vollständige Entfernen (§ 11 GefStoffV) - und das gehört in die Hände eines Fachbetriebs. Kleine Mengen Asbestzement (etwa alte Blumenkästen oder Platten) nehmen viele Abfallbetriebe an bestimmten Annahmestellen an - nur unzerbrochen, angefeuchtet und staubdicht verpackt. In Restmüll, Bauschutt oder Sperrmüll darf Asbest nie.
| Verdacht | Gebäude oder Bauteile aus der Zeit vor November 1993 |
|---|---|
| Ausbau | durch Fachbetrieb; Tätigkeiten sonst verboten (§ 11 GefStoffV) |
| Kleine Mengen | Asbestzement verpackt zur Annahmestelle des Kreises, vorher anmelden |
| Rechtsgrundlage | Gefahrstoffverordnung §§ 5a, 11, 11a |
Worum es geht
Asbest wurde bis zum Verbot 1993 in vielen Bauprodukten verarbeitet: in Faserzementplatten für Dach und Fassade (oft „Eternit“ genannt), Blumenkästen, Lüftungsrohren, Fensterbänken, alten Bodenplatten und deren Kleber, Spachtelmassen, Brandschutzplatten und in Nachtspeicheröfen. Gefährlich sind die Fasern, die beim Brechen, Bohren, Schleifen oder Verwittern frei werden und eingeatmet werden.
Die Gefahrstoffverordnung verbietet Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien in Gebäuden grundsätzlich (§ 11 Abs. 1 Nr. 3). Ausgenommen sind vor allem das vollständige Entfernen, bestimmte Sanierungen und Instandhaltung (§ 11 Abs. 2). Ausdrücklich verboten bleiben das Überdecken oder Überbauen von Asbestzementdächern sowie das Reinigen und Beschichten nicht vollflächig beschichteter Asbestzementdächer (§ 11 Abs. 3).
Asbestverdacht prüfen: zwei Fragen
Woran Sie asbesthaltige Bauteile erkennen
Ansehen kann man Asbest nicht. Ein Anhaltspunkt ist das Baujahr: Wurde mit dem Bau nach dem 31. Oktober 1993 begonnen, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist (§ 11a Abs. 1 GefStoffV). Bei älteren Gebäuden und Bauteilen besteht Verdacht.
Gewissheit bringt eine Materialprobe, die ein Labor untersucht. Wer Handwerker beauftragt, muss ihnen das Baujahr und alle bekannten Informationen zu Gefahrstoffen mitteilen - das gilt ausdrücklich auch für private Haushalte (§ 5a Abs. 1, 2 und 4 GefStoffV).
Wohin mit welchem Material?
| Was | Wohin | Worauf achten |
|---|---|---|
| Fest gebunden (Asbestzement) | ||
| Wellplatten, FassadenplattenDach, Garage, Gartenhaus | FachbetriebAnnahmestelle des Kreisesnicht: Bauschutt | Nicht brechen; ganze Platten angefeuchtet in Folie oder Big Bag |
| Blumenkästen, Pflanzschalenaus Faserzement | Annahmestelle des Kreisesnicht: Restmüll | In reißfeste Folie wickeln, vorher anmelden |
| Schwach gebunden - nur Fachbetrieb | ||
| Spritzasbest, Brandschutzplatten | Fachbetrieb mit Zulassung | Hohe Faserfreisetzung - nicht selbst anfassen |
| NachtspeicheröfenBaujahr vor 1984 oft betroffen | Fachbetriebnicht: Wertstoffhof | Siehe Typenschild; Hersteller-Listen helfen |
| Bodenplatten und schwarzer KleberFloor-Flex-Platten | Fachbetrieb | Kleber kann ebenfalls Asbest enthalten |
Warum ein Fachbetrieb?
Betriebe, die mit Asbest arbeiten, brauchen die nötige Ausstattung, müssen einen Arbeitsplan erstellen und die Arbeiten der Behörde vorher anzeigen; für Arbeiten mit hohem Risiko brauchen sie eine Zulassung (§ 11a GefStoffV). Sie verpacken das Material staubdicht, kennzeichnen es und bringen es zu einer zugelassenen Deponie oder Annahmestelle.
Privatleute sind keine Arbeitgeber, die Gefahr ist aber dieselbe. Wer selbst Hand anlegt, gefährdet sich, die Familie und die Nachbarn - und haftet, wenn Fasern das Grundstück anderer verunreinigen.
Wertstoffhof in Ihrer Nähe
Was ein Wertstoffhof oder Recyclinghof annimmt, zu welchen Zeiten er geöffnet hat und was die Abgabe kostet, regelt der Abfallbetrieb Ihres Kreises. Adressen, Öffnungszeiten und angenommene Stoffe finden Sie auf unseren Ortsseiten - etwa Wertstoffhof Nürnberg und Wertstoffhof Buchloe. Wie das Bringsystem funktioniert und was dort üblicherweise kostenlos ist, erklärt die Seite Wertstoffhof: Abgabe und Kosten.
Ähnliche Fälle: Bauschutt entsorgen, Dachpappe entsorgen, Glaswolle entsorgen.
Kleine Mengen Asbestzement selbst anliefern - wenn der Kreis es erlaubt
Beim Abfallbetrieb anfragen
Welche Annahmestelle nimmt Asbestzement an, in welcher Menge, zu welcher Gebühr und mit welcher Verpackung? Viele Kreise verlangen eine Anmeldung.
Verpackung besorgen
Reißfeste Folie oder Big Bags für Asbest, oft beim Abfallbetrieb oder im Baustoffhandel erhältlich.
Anfeuchten, nicht brechen
Platten befeuchten, ganz lassen, nicht sägen, schleifen oder werfen. Atemschutz (mindestens FFP3) und Einwegschutzanzug tragen.
Staubdicht verpacken und kennzeichnen
Fest verschließen und als asbesthaltig beschriften, dann zur genannten Annahmestelle bringen.
Besondere Fälle
- Darf ich mein Asbestdach neu beschichten oder überdecken?
- Nein. Das feste Überdecken, Überbauen oder Aufständern an Asbestzementdächern und das Reinigen und Beschichten nicht vollflächig beschichteter Dächer sind verboten (§ 11 Abs. 3 GefStoffV).
- Was tun bei beschädigten Platten?
- Nicht anfassen, Bereich absperren, Bruchstücke feucht halten und einen Fachbetrieb beauftragen. Sofortmaßnahmen zur Sicherung sind erlaubt, wenn das Entfernen unverzüglich folgt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b).
Worauf es ankommt
- Nie in Bauschutt, Restmüll oder Sperrmüll: Asbest ist gefährlicher Abfall (17 06 05*) und muss getrennt angenommen werden.
- Vor einem Abriss oder Umbau kann eine Genehmigung oder Anzeige beim Bauamt nötig sein.
Häufige Fragen
- Darf ich Asbest selbst entfernen?Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien sind grundsätzlich verboten, das vollständige Entfernen ist eine Ausnahme mit strengen Schutzanforderungen. Für Privatleute raten Abfallbetriebe und Behörden dringend zu einem Fachbetrieb.Antwort
Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien sind grundsätzlich verboten, das vollständige Entfernen ist eine Ausnahme mit strengen Schutzanforderungen. Für Privatleute raten Abfallbetriebe und Behörden dringend zu einem Fachbetrieb.
- Wo kann ich kleine Mengen Asbest abgeben?Bei der vom Abfallbetrieb des Kreises benannten Annahmestelle - oft eine Deponie oder ein bestimmter Wertstoffhof, meist nur nach Anmeldung und gegen Gebühr.Antwort
Bei der vom Abfallbetrieb des Kreises benannten Annahmestelle - oft eine Deponie oder ein bestimmter Wertstoffhof, meist nur nach Anmeldung und gegen Gebühr.
- Woran erkenne ich Asbest?Gar nicht mit bloßem Auge. Verdacht besteht bei Bauteilen aus der Zeit vor November 1993. Gewissheit bringt eine Laboruntersuchung.Antwort
Gar nicht mit bloßem Auge. Verdacht besteht bei Bauteilen aus der Zeit vor November 1993. Gewissheit bringt eine Laboruntersuchung.
- Was kostet die Asbestentsorgung?Die Annahmegebühr legt der Kreis fest; beim Fachbetrieb hängt der Preis von Material, Menge und Aufwand ab. Mehrere Angebote einholen.Antwort
Die Annahmegebühr legt der Kreis fest; beim Fachbetrieb hängt der Preis von Material, Menge und Aufwand ab. Mehrere Angebote einholen.
- Ist Eternit immer asbesthaltig?Faserzementplatten aus der Zeit vor 1993 meist ja, neuere nicht. „Eternit“ ist ein Markenname; seit dem Verbot werden asbestfreie Fasern verwendet.Antwort
Faserzementplatten aus der Zeit vor 1993 meist ja, neuere nicht. „Eternit“ ist ein Markenname; seit dem Verbot werden asbestfreie Fasern verwendet.
- Was muss ich Handwerkern sagen?Das Baujahr bzw. den Baubeginn und alle Ihnen bekannten Hinweise auf Gefahrstoffe - schriftlich oder elektronisch. Das gilt auch für Privathaushalte (§ 5a GefStoffV).Antwort
Das Baujahr bzw. den Baubeginn und alle Ihnen bekannten Hinweise auf Gefahrstoffe - schriftlich oder elektronisch. Das gilt auch für Privathaushalte (§ 5a GefStoffV).
Quellen
- § 5a GefStoffV - Informationspflichten des Veranlassers ↗
- § 11 GefStoffV - Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest ↗
- § 11a GefStoffV - Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest ↗
Geprüft am 2. November 2026 gegen §§ 5a, 11 und 11a Gefahrstoffverordnung (Stand 17.12.2025) und die Abfallverzeichnis-Verordnung. Keine Rechtsberatung; die Annahme regelt der Abfallbetrieb des Kreises. Alle Angaben ohne Gewähr.