Öltank entsorgen: Stilllegung, Reinigung und Ausbau durch den Fachbetrieb
- JaFachbetrieb
- NeinSelbst reinigen
- NeinRestöl in den Abfluss
- NeinWertstoffhof mit Restöl
Einen Heizöltank dürfen Sie in aller Regel nicht selbst entsorgen: Heizölverbraucheranlagen ab der Gefährdungsstufe B und alle unterirdischen Tanks dürfen nur Fachbetriebe von innen reinigen und stilllegen (§ 45 AwSV). Der Fachbetrieb pumpt Restöl ab, reinigt den Tank, bescheinigt die Stilllegung und baut ihn aus oder macht ihn unbrauchbar. Der leere, gereinigte Tank ist dann Schrott oder Kunststoff.
| Wer | Fachbetrieb nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) |
|---|---|
| Was | Restöl abpumpen, Tank von innen reinigen, Stilllegung bescheinigen, ausbauen oder unbrauchbar machen |
| Erdtank | ausbauen oder nach Reinigung fachgerecht verfüllen |
| Rechtsgrundlage | AwSV §§ 45, 46; Landesrecht und untere Wasserbehörde |
Worum es geht
Wer von Öl auf Wärmepumpe, Gas oder Fernwärme umsteigt, muss den alten Tank stilllegen. Heizöl ist wassergefährdend - schon kleine Mengen können das Grundwasser verunreinigen. Deshalb regelt die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), wer an solchen Anlagen arbeiten darf.
Nach § 45 Abs. 1 AwSV dürfen unterirdische Anlagen und Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D nur von Fachbetrieben errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden. Das betrifft die meisten Heizöltanks in Wohnhäusern; nur sehr kleine Anlagen der Stufe A sind ausgenommen.
Stilllegung in drei Schritten
Welcher Tank wohin?
| Was | Wohin | Worauf achten |
|---|---|---|
| Nach Reinigung durch den Fachbetrieb | ||
| Stahltank im Keller | Fachbetrieb zerlegt ihnSchrott | Oft nur mit Zerschneiden durch die Kellertür |
| Kunststofftanks (Batterietanks) | FachbetriebWertstoffhof nach Satzung | Nur gereinigt und mit Bescheinigung |
| Erdtankunterirdisch | Ausbau oder Verfüllung durch Fachbetrieb | Immer fachbetriebspflichtig |
| Reste | ||
| Heizöl, Ölschlamm | Fachbetriebnicht: Abfluss, Boden | Gefährlicher Abfall |
| Leitungen, Ölfilter, Auffangwanne | Fachbetrieb | Ölverschmiert: nicht in den Schrott |
Was kostet das?
Der Preis hängt von Tankart, Größe, Zugänglichkeit und Restölmenge ab. Ein Kellertank, der zerlegt werden muss, ist aufwendiger als ein frei stehender Kunststofftank; ein Erdtank am teuersten. Holen Sie mindestens zwei Angebote ein und achten Sie darauf, dass Reinigung, Entsorgung der Reste, Bescheinigung und Abtransport enthalten sind. Verwertbares Restöl kann den Preis senken.
Wertstoffhof in Ihrer Nähe
Was ein Wertstoffhof oder Recyclinghof annimmt, zu welchen Zeiten er geöffnet hat und was die Abgabe kostet, regelt der Abfallbetrieb Ihres Kreises. Adressen, Öffnungszeiten und angenommene Stoffe finden Sie auf unseren Ortsseiten - etwa Wertstoffhof Nürnberg und Wertstoffhof Buchloe. Wie das Bringsystem funktioniert und was dort üblicherweise kostenlos ist, erklärt die Seite Wertstoffhof: Abgabe und Kosten.
Ähnliche Fälle: Altöl entsorgen, Speiseöl entsorgen, Asbest entsorgen.
So läuft die Stilllegung ab
Fachbetrieb beauftragen
Einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV suchen - Tankreinigungsfirmen, viele Heizungsbauer. Mehrere Angebote einholen.
Restöl abpumpen
Verwertbares Heizöl kann oft in die neue Anlage eines Nachbarn oder an den Fachbetrieb gehen; Ölschlamm wird als gefährlicher Abfall entsorgt.
Tank reinigen und entgasen
Der Fachbetrieb reinigt den Tank von innen und stellt eine Reinigungs- bzw. Stilllegungsbescheinigung aus.
Ausbauen oder unbrauchbar machen
Kellertanks werden zerlegt und abtransportiert; Erdtanks ausgebaut oder fachgerecht verfüllt.
Behörde informieren
Je nach Land und Anlagengröße die Stilllegung der unteren Wasserbehörde anzeigen - der Fachbetrieb weiß, was gilt.
Besondere Fälle
- Darf ich einen kleinen Kunststofftank selbst ausbauen?
- Nur bei Anlagen der Gefährdungsstufe A entfällt die Fachbetriebspflicht. Auch dann muss der Tank vollständig geleert und gereinigt sein, und Ölreste sind gefährlicher Abfall. Im Zweifel den Fachbetrieb fragen.
- Muss ein Erdtank ausgebaut werden?
- Nicht immer. Nach Reinigung kann er je nach Landesrecht auch fachgerecht verfüllt werden - das klärt der Fachbetrieb mit der Behörde.
Worauf es ankommt
- Nie selbst Öl ablassen: Heizöl im Abfluss, im Garten oder in der Kanalisation ist eine Umweltstraftat.
- Bewahren Sie die Stilllegungsbescheinigung auf - sie wird beim Hausverkauf und von Versicherungen verlangt.
Häufige Fragen
- Darf ich meinen Öltank selbst entsorgen?In aller Regel nicht. Unterirdische Tanks und Heizölanlagen ab Gefährdungsstufe B dürfen nur Fachbetriebe reinigen und stilllegen (§ 45 AwSV).Antwort
In aller Regel nicht. Unterirdische Tanks und Heizölanlagen ab Gefährdungsstufe B dürfen nur Fachbetriebe reinigen und stilllegen (§ 45 AwSV).
- Was kostet die Entsorgung eines Öltanks?Das hängt von Tankart, Größe und Zugänglichkeit ab. Holen Sie mehrere Angebote von Fachbetrieben ein.Antwort
Das hängt von Tankart, Größe und Zugänglichkeit ab. Holen Sie mehrere Angebote von Fachbetrieben ein.
- Was passiert mit dem Restöl?Verwertbares Heizöl kann weiterverwendet werden; Ölschlamm entsorgt der Fachbetrieb als gefährlichen Abfall.Antwort
Verwertbares Heizöl kann weiterverwendet werden; Ölschlamm entsorgt der Fachbetrieb als gefährlichen Abfall.
- Muss ich die Stilllegung melden?Je nach Land und Anlagengröße bei der unteren Wasserbehörde. Der Fachbetrieb weiß, was bei Ihnen gilt.Antwort
Je nach Land und Anlagengröße bei der unteren Wasserbehörde. Der Fachbetrieb weiß, was bei Ihnen gilt.
- Was mache ich mit einem Erdtank?Fachbetrieb beauftragen: reinigen, dann ausbauen oder verfüllen, je nach Landesrecht.Antwort
Fachbetrieb beauftragen: reinigen, dann ausbauen oder verfüllen, je nach Landesrecht.
- Kann der gereinigte Tank zum Wertstoffhof?Gereinigte Kunststofftanks nehmen manche Höfe an, Stahltanks gehen als Schrott weg. Meist übernimmt das der Fachbetrieb.Antwort
Gereinigte Kunststofftanks nehmen manche Höfe an, Stahltanks gehen als Schrott weg. Meist übernimmt das der Fachbetrieb.
Quellen
Geprüft am 2. November 2026 gegen §§ 45 und 46 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeigepflichten der Länder bewusst allgemein gehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.