Autobatterie entsorgen: Pfand zurück beim Händler, kostenlos am Wertstoffhof
- JaHändler
- JaWertstoffhof
- TeilsWerkstatt
- NeinRestmüll
- NeinSchrott
Alte Autobatterien (Starterbatterien) nimmt jeder Händler, der solche Batterien verkauft, kostenlos zurück (§ 18 BattDG). Wer eine neue Batterie kauft und keine alte abgibt, zahlt 7,50 Euro Pfand - zurück gibt es das bei Rückgabe der alten (§ 19 BattDG). Viele Wertstoffhöfe nehmen Autobatterien ebenfalls an. In den Hausmüll darf eine Batterie nie.
| Rückgabe | kostenlos bei Händlern, die Starterbatterien verkaufen (§ 18 BattDG) |
|---|---|
| Pfand | 7,50 Euro, wenn Sie beim Kauf keine alte Batterie zurückgeben (§ 19 BattDG) |
| Alternativ | Wertstoffhof - viele nehmen Starterbatterien an |
| Rechtsgrundlage | Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) §§ 6, 18, 19, 20 |
Worum es geht
Autobatterien sind Bleiakkus: Sie enthalten Blei und Schwefelsäure. Richtig gesammelt werden fast alle Bestandteile wiederverwertet. Deshalb dürfen Starterbatterien nur über Händler, die Kommunen oder ausgewählte Entsorger erfasst werden (§ 6 Abs. 3 BattDG).
Seit 2025 gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das alte Batteriegesetz abgelöst hat. Rücknahmepflicht und Pfand bleiben: Händler müssen Starterbatterien der Art, die sie verkaufen, kostenlos zurücknehmen (§ 18) und beim Verkauf ohne Rückgabe 7,50 Euro Pfand erheben (§ 19).
In drei Schritten zur Rückgabe
Wohin mit welcher Batterie?
| Was | Wohin | Worauf achten |
|---|---|---|
| Fahrzeugbatterien | ||
| Autobatterie, MotorradbatterieBlei-Starterbatterie | HändlerWertstoffhofnicht: Restmüll | Aufrecht transportieren, Pole abkleben |
| Batterie im AltfahrzeugAuto wird verschrottet | bleibt im Fahrzeug | Der Verwerter entsorgt sie mit dem Altfahrzeug |
| E-Auto- und E-Bike-AkkuLithium-Ionen | Händler oder Herstellernicht: Restmüll | Eigene Regeln für Elektrofahrzeugbatterien (§ 6 Abs. 4 BattDG) |
| Kleine Batterien | ||
| Gerätebatterien, KnopfzellenAA, AAA, Akkus aus Geräten | Sammelbox im HandelWertstoffhof | Pole abkleben, Lithiumakkus besonders |
So funktioniert das Pfand
Kaufen Sie eine neue Starterbatterie und geben die alte gleich mit zurück, fällt kein Pfand an. Ohne Rückgabe erhebt der Händler 7,50 Euro und erstattet sie, wenn Sie die alte Batterie später bringen - oft gegen eine Pfandmarke (§ 19 Abs. 1 BattDG).
Geben Sie die alte Batterie woanders ab, etwa am Wertstoffhof, können Sie sich dort bestätigen lassen, dass sie ohne Pfanderstattung zurückgenommen wurde. Mit diesem Nachweis muss ein Online-Händler das Pfand erstatten; der Nachweis darf höchstens zwei Wochen alt sein (§ 19 Abs. 2).
Sicher ausbauen und transportieren
Beim Ausbau zuerst den Minuspol abklemmen, dann den Pluspol - beim Einbau umgekehrt. Die Batterie aufrecht transportieren, damit keine Säure ausläuft, und die Pole mit Klebeband abdecken. Beschädigte oder auslaufende Batterien in eine säurefeste Wanne oder Kunststoffkiste stellen.
Wertstoffhof in Ihrer Nähe
Was ein Wertstoffhof oder Recyclinghof annimmt, zu welchen Zeiten er geöffnet hat und was die Abgabe kostet, regelt der Abfallbetrieb Ihres Kreises. Adressen, Öffnungszeiten und angenommene Stoffe finden Sie auf unseren Ortsseiten - etwa Wertstoffhof Nürnberg und Wertstoffhof Buchloe. Wie das Bringsystem funktioniert und was dort üblicherweise kostenlos ist, erklärt die Seite Wertstoffhof: Abgabe und Kosten.
Ähnliche Fälle: Altöl entsorgen, Autoreifen entsorgen, Feuerlöscher entsorgen.
Autobatterie zurückgeben
Vor dem Weg zum Händler oder Wertstoffhof:
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Besondere Fälle
- Nimmt jede Werkstatt alte Batterien an?
- Nur Händler, die Starterbatterien verkaufen, sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet - das sind viele Werkstätten, aber nicht alle. Fragen Sie vorher.
- Kann ich die Batterie zum Schrotthändler bringen?
- Starterbatterien dürfen nur über Händler, Kommunen und ausgewählte Entsorger erfasst werden (§ 6 Abs. 3 BattDG). Bleiben Sie bei Händler oder Wertstoffhof.
Worauf es ankommt
- Nicht öffnen, keine Säure ablassen: Schwefelsäure verätzt Haut und Augen und schadet Boden und Wasser.
- Wird ein Auto verschrottet, bleibt die Batterie im Fahrzeug - der zertifizierte Verwerter entsorgt sie mit.
Häufige Fragen
- Wo kann ich eine alte Autobatterie kostenlos abgeben?Bei jedem Händler, der Starterbatterien verkauft (§ 18 BattDG), und bei vielen Wertstoffhöfen. Beides ist kostenlos.Antwort
Bei jedem Händler, der Starterbatterien verkauft (§ 18 BattDG), und bei vielen Wertstoffhöfen. Beides ist kostenlos.
- Wie hoch ist das Batteriepfand?7,50 Euro je Starterbatterie, wenn Sie beim Kauf keine alte zurückgeben (§ 19 BattDG). Bei Rückgabe gibt es das Geld zurück.Antwort
7,50 Euro je Starterbatterie, wenn Sie beim Kauf keine alte zurückgeben (§ 19 BattDG). Bei Rückgabe gibt es das Geld zurück.
- Bekomme ich Pfand, wenn ich die Batterie am Wertstoffhof abgebe?Pfand erstattet nur der Händler, der es erhoben hat. Am Wertstoffhof können Sie sich die Rückgabe bestätigen lassen - damit erstatten Online-Händler das Pfand.Antwort
Pfand erstattet nur der Händler, der es erhoben hat. Am Wertstoffhof können Sie sich die Rückgabe bestätigen lassen - damit erstatten Online-Händler das Pfand.
- Darf eine Autobatterie in den Restmüll?Nein. Altbatterien müssen getrennt vom Siedlungsabfall gesammelt werden (§ 6 BattDG); Bleibatterien sind gefährlicher Abfall (16 06 01*).Antwort
Nein. Altbatterien müssen getrennt vom Siedlungsabfall gesammelt werden (§ 6 BattDG); Bleibatterien sind gefährlicher Abfall (16 06 01*).
- Was mache ich mit einer ausgelaufenen Batterie?In eine säurefeste Kunststoffwanne stellen, Handschuhe tragen und so zum Händler oder Wertstoffhof bringen. Ausgelaufene Säure mit Bindemittel aufnehmen.Antwort
In eine säurefeste Kunststoffwanne stellen, Handschuhe tragen und so zum Händler oder Wertstoffhof bringen. Ausgelaufene Säure mit Bindemittel aufnehmen.
- Gilt das auch für Motorradbatterien?Ja. Motorrad-, Roller- und Rasentraktorbatterien sind ebenfalls Starterbatterien.Antwort
Ja. Motorrad-, Roller- und Rasentraktorbatterien sind ebenfalls Starterbatterien.
Quellen
- § 6 BattDG - Pflichten des Endnutzers ↗
- § 18 BattDG - Rücknahmepflichten der Händler ↗
- § 19 BattDG - Pfandpflicht für Starterbatterien ↗
Geprüft am 2. November 2026 gegen §§ 6, 18, 19 und 20 Batterierecht-Durchführungsgesetz und die Abfallverzeichnis-Verordnung. Alle Angaben ohne Gewähr.