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Grünschnitt entsorgen: Biotonne, Grüngutsammelstelle oder Kompost

  • JaBiotonne
  • JaGrüngutsammelstelle
  • JaKompost
  • NeinRestmüll
  • NeinIn der Natur abladen
Das Wichtigste in Kürze

Rasenschnitt, Laub, Hecken- und Strauchschnitt gehören in kleinen Mengen in die Biotonne. Größere Mengen nehmen Grüngutsammelstellen und Wertstoffhöfe an - oft kostenlos. Am besten ist der eigene Kompost. Grünschnitt im Wald, am Feldrand oder am Bach abzuladen ist verboten, und verbrennen dürfen Sie ihn nur dort, wo das Landesrecht es ausdrücklich erlaubt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Kleine MengenBiotonne
Größere MengenGrüngutsammelstelle oder Wertstoffhof, oft kostenlos
SelbstKompost, Häcksel als Mulch
VerbotenAbladen in der Natur; Verbrennen nur, wo Landesrecht es zulässt

Worum es geht

Grünschnitt ist wertvoll: Aus ihm entstehen Kompost und Biogas. Deshalb sammeln die Kreise ihn getrennt - in der Biotonne und an Grüngutplätzen, die oft mehrmals in der Woche geöffnet sind, im Frühjahr und Herbst auch länger.

Wer Grünschnitt in den Wald oder an den Feldrand kippt, schadet mehr, als es scheint: Gartenpflanzen verbreiten sich, Nährstoffe verändern den Boden, und Abfälle dürfen nur in zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 KrWG).

Vier Wege auf einen Blick

Biotonne: Rasenschnitt, Laub, kleine Mengen. Grüngutsammelstelle: Hecken, Sträucher, Äste, große Mengen. oft kostenlos. Selbst verwerten: Kompost, Mulch, Häcksel. Verboten: Wald, Feldrand, Verbrennen*. *außer Landesrecht erlaubt.
Eigene Darstellung von stadt.info, Stand November 2026.

Wohin mit welchem Grünschnitt?

WasWohinWorauf achten
Aus dem Garten
Rasenschnitt, LaubBiotonneGrüngutsammelstelleKompostRasenschnitt antrocknen lassen, sonst fault er
Hecken- und StrauchschnittGrüngutsammelstelleBiotonne, klein geschnittenÄste oft bis zu einer Höchstdicke
Baumschnitt, ÄsteGrüngutsammelstelleHäckselnDicke Stämme teils nur gegen Gebühr
Wurzeln, BaumstümpfeWertstoffhof nach SatzungErde abschütteln
Sonderfälle
Invasive Pflanzenz. B. Japanischer StaudenknöterichRestmüll oder Verbrennungnicht: KompostNicht kompostieren, sie treiben wieder aus
Kranke PflanzenPilzbefall, SchädlingeRestmüll oder Grüngut nach SatzungNicht in den eigenen Kompost
Erde, Steine, Blumentöpfenicht ins GrüngutTöpfe: Gelber Sack oder Restmüll

Verbrennen: meist verboten

Grünschnitt ist Abfall, und Abfall darf grundsätzlich nur in zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 KrWG). Einige Bundesländer erlauben das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aber in Ausnahmefällen - etwa an bestimmten Tagen, nur wenn keine Biotonne oder Grüngutannahme zur Verfügung steht, und mit Abstand zu Gebäuden und Wald. Ob und wann das bei Ihnen gilt, regeln die Landesverordnung und die Gemeinde. Fragen Sie beim Ordnungsamt nach, bevor Sie etwas anzünden. Brauchtumsfeuer wie das Osterfeuer sind eine eigene Regelung.

Selbst verwerten

Ein Kompost spart Wege und liefert Dünger. Häckseln Sie Strauchschnitt und nutzen Sie ihn als Mulch unter Hecken und auf Beeten. Laub ist ein guter Winterschutz und Unterschlupf für Igel. Rasenschnitt lässt sich dünn als Mulch ausbringen - beim Mähroboter bleibt er ohnehin liegen.

Wertstoffhof in Ihrer Nähe

Was ein Wertstoffhof oder Recyclinghof annimmt, zu welchen Zeiten er geöffnet hat und was die Abgabe kostet, regelt der Abfallbetrieb Ihres Kreises. Adressen, Öffnungszeiten und angenommene Stoffe finden Sie auf unseren Ortsseiten - etwa Wertstoffhof Nürnberg und Wertstoffhof Buchloe. Wie das Bringsystem funktioniert und was dort üblicherweise kostenlos ist, erklärt die Seite Wertstoffhof: Abgabe und Kosten.

Ähnliche Fälle: Laminat entsorgen, Bauschutt entsorgen, Speiseöl entsorgen.

Grünschnitt zur Sammelstelle bringen

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Besondere Fälle

Kostet die Abgabe an der Grüngutsammelstelle etwas?
Haushaltsmengen meist nicht, sie sind über die Müllgebühr bezahlt. Größere Mengen oder Baumstämme können Geld kosten.
Was ist mit Weihnachtsbäumen?
Viele Kreise sammeln sie im Januar an der Straße oder an Sammelstellen. Lametta und Schmuck vorher entfernen.

Worauf es ankommt

  • Nicht in die Natur: Grünschnitt im Wald, am Feldrand oder am Ufer abzuladen ist eine Ordnungswidrigkeit.
  • Grüngutsammelstellen in Ihrer Nähe stehen auf den Wertstoffhof-Ortsseiten - etwa im Abschnitt „Grüngut und Gartenabfälle“.

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 2. November 2026 gegen §§ 20 und 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz; Regeln zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle sind Landesrecht und bewusst allgemein gehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.