Arbeit mit Lebensmitteln: alle Behördengänge der Reihe nach
Wer in Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei oder Kantine mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. 2 Schritte: Belehrung beim Gesundheitsamt.
Schritt für Schritt
Belehrung nach § 43 IfSG
vor dem 1. Arbeitstag, dann alle 2 JahreVor dem ersten Arbeitstag, Bescheinigung höchstens drei Monate alt
Zuständig: Gesundheitsamt
Eigenen Betrieb anmelden
gleichzeitig mit dem Beginn der TätigkeitBei Alkoholausschank je nach Land zusätzlich Gaststättenerlaubnis
Zuständig: Gewerbeamt
Checkliste: Arbeit mit Lebensmitteln
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Umgangssprachlich heißt sie noch Gesundheitszeugnis, ist aber keine ärztliche Untersuchung, sondern eine Unterweisung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt, vielerorts auch online. Die Bescheinigung darf beim Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein, danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre selbst.