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Arbeit mit Lebensmitteln: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Wer in Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei oder Kantine mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. 2 Schritte: Belehrung beim Gesundheitsamt.

Schritt für Schritt

  1. Belehrung nach § 43 IfSG

    vor dem 1. Arbeitstag, dann alle 2 Jahre

    Vor dem ersten Arbeitstag, Bescheinigung höchstens drei Monate alt

    Zuständig: Gesundheitsamt

  2. Eigenen Betrieb anmelden

    gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit

    Bei Alkoholausschank je nach Land zusätzlich Gaststättenerlaubnis

    Zuständig: Gewerbeamt

Checkliste: Arbeit mit Lebensmitteln

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Umgangssprachlich heißt sie noch Gesundheitszeugnis, ist aber keine ärztliche Untersuchung, sondern eine Unterweisung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt, vielerorts auch online. Die Bescheinigung darf beim Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein, danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre selbst.

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