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Gewerbe aufgeben: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Wer sein Gewerbe aufgibt, muss das genauso anzeigen wie die Gründung - beim Gewerbeamt, gleichzeitig mit der Aufgabe. 3 Schritte: Abmeldung, letzte Steuererklärungen.

Schritt für Schritt

  1. Gewerbe abmelden

    Gleichzeitig mit der Aufgabe, oft online

    Zuständig: Gewerbeamt

  2. Steuererklärungen für das letzte Jahr

    Auch nach der Aufgabe noch fällig

    Zuständig: Finanzamt

  3. Einkommen danach absichern

    Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld prüfen

Checkliste: Gewerbe aufgeben

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Damit ist es aber nicht getan: Das Finanzamt erwartet noch die Erklärungen für das letzte Jahr, bei Bilanzierenden auch eine Aufgabebilanz, und offene Umsatzsteuer-Voranmeldungen bleiben bis zum Schluss fällig.

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