Auto kaufen oder verkaufen: alle Behördengänge der Reihe nach
Ein Auto wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen. 5 Schritte: Zulassung, Kfz-Steuer, Abmeldung.
Schritt für Schritt
Fahrzeug zulassen
unverzüglich nach dem KaufMit eVB-Nummer, Papieren und SEPA-Mandat
Zuständig: Zulassungsstelle
Gebrauchtwagen umschreiben
unverzüglich nach dem KaufNach dem Kauf unverzüglich
Zuständig: Zulassungsstelle
Wunschkennzeichen reservieren
vor der ZulassungVorab online möglich
Zuständig: Zulassungsstelle
Altes Fahrzeug abmelden
keine FristBeendet Steuer- und Versicherungspflicht
Zuständig: Zulassungsstelle
Kfz-Steuer
jährlich im VorausLäuft über den Zoll, per SEPA-Lastschrift
Zuständig: Hauptzollamt
Checkliste: Auto kaufen oder verkaufen
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Mitbringen müssen Sie die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, den Nachweis über die Hauptuntersuchung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer - ohne Mandat keine Zulassung. Die Steuer selbst verwaltet seit 2014 der Zoll, nicht das Finanzamt. Verkaufen Sie privat, müssen Sie den Verkauf der Zulassungsstelle melden, oder Sie melden das Fahrzeug vorher ab.