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Auto kaufen oder verkaufen: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Ein Auto wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen. 5 Schritte: Zulassung, Kfz-Steuer, Abmeldung.

Schritt für Schritt

  1. Fahrzeug zulassen

    unverzüglich nach dem Kauf

    Mit eVB-Nummer, Papieren und SEPA-Mandat

    Zuständig: Zulassungsstelle

  2. Gebrauchtwagen umschreiben

    unverzüglich nach dem Kauf

    Nach dem Kauf unverzüglich

    Zuständig: Zulassungsstelle

  3. Wunschkennzeichen reservieren

    vor der Zulassung

    Vorab online möglich

    Zuständig: Zulassungsstelle

  4. Altes Fahrzeug abmelden

    keine Frist

    Beendet Steuer- und Versicherungspflicht

    Zuständig: Zulassungsstelle

  5. Kfz-Steuer

    jährlich im Voraus

    Läuft über den Zoll, per SEPA-Lastschrift

    Zuständig: Hauptzollamt

Checkliste: Auto kaufen oder verkaufen

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

0 von 5 erledigt

Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Mitbringen müssen Sie die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, den Nachweis über die Hauptuntersuchung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer - ohne Mandat keine Zulassung. Die Steuer selbst verwaltet seit 2014 der Zoll, nicht das Finanzamt. Verkaufen Sie privat, müssen Sie den Verkauf der Zulassungsstelle melden, oder Sie melden das Fahrzeug vorher ab.

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