Kennzeichen WOL: Landkreis Freudenstadt und Ortenaukreis
DWOL
WOL ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Freudenstadt und des Ortenaukreises in Baden-Württemberg. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen des Landkreises Freudenstadt und des Ortenaukreises.
Zulassungsstellen für WOL
- Kfz-Zulassungsstelle Freudenstadt
Herrenfelder Str. 14, 72250 Freudenstadt - Kfz-Zulassungsstelle Horb am Neckar (Nebenstelle)
Ihlinger Str. 79, 72160 Horb am Neckar - Kfz-Zulassungsstelle Offenburg
Badstr. 20, 77652 Offenburg - Kfz-Zulassungsstelle Achern (Nebenstelle)
Illenauer Allee 57, 77855 Achern - Kfz-Zulassungsstelle Kehl (Nebenstelle)
Herderstr. 1, 77694 Kehl - Kfz-Zulassungsstelle Lahr (Nebenstelle)
Raiffeisenstr. 9, 77933 Lahr - Kfz-Zulassungsstelle Wolfach (Nebenstelle)
Hauptstr. 40, 77709 Wolfach
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen WOL
Landkreis Freudenstadt: Horb am Neckar, Freudenstadt, Baiersbronn, Dornstetten, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Waldachtal, Eutingen im Gäu, Alpirsbach, Empfingen, Schopfloch, Glatten - alle Gemeinden des Landkreises Freudenstadt
Ortenaukreis: Offenburg, Lahr/Schwarzwald, Kehl, Achern, Oberkirch, Friesenheim, Ettenheim, Rheinau, Gengenbach, Appenweier, Willstätt, Neuried - alle Gemeinden des Ortenaukreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen WOL?
- WOL ist das Kennzeichen des Landkreises Freudenstadt und des Ortenaukreises in Baden-Württemberg.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit WOL?
- Bei den Zulassungsstellen des Landkreises Freudenstadt und des Ortenaukreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich WOL abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).