Kennzeichen BH: Landkreis Rastatt und Ortenaukreis
DBH
BH ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Rastatt und des Ortenaukreises in Baden-Württemberg. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen des Landkreises Rastatt und des Ortenaukreises.
Zulassungsstellen für BH
- Kfz-Zulassungsstelle Rastatt
Untere Wiesen 6, 76437 Rastatt - Kfz-Zulassungsstelle Bühl (Nebenstelle)
Im Hasengarten 1, 77815 Bühl - Kfz-Zulassungsstelle Gaggenau (Nebenstelle)
Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau - Kfz-Zulassungsstelle Offenburg
Badstr. 20, 77652 Offenburg - Kfz-Zulassungsstelle Achern (Nebenstelle)
Illenauer Allee 57, 77855 Achern - Kfz-Zulassungsstelle Kehl (Nebenstelle)
Herderstr. 1, 77694 Kehl - Kfz-Zulassungsstelle Lahr (Nebenstelle)
Raiffeisenstr. 9, 77933 Lahr - Kfz-Zulassungsstelle Wolfach (Nebenstelle)
Hauptstr. 40, 77709 Wolfach
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen BH
Landkreis Rastatt: Rastatt, Gaggenau, Bühl, Gernsbach, Durmersheim, Sinzheim, Kuppenheim, Bühlertal, Rheinmünster, Bietigheim, Ottersweier, Muggensturm - alle Gemeinden des Landkreises Rastatt
Ortenaukreis: Offenburg, Lahr/Schwarzwald, Kehl, Achern, Oberkirch, Friesenheim, Ettenheim, Rheinau, Gengenbach, Appenweier, Willstätt, Neuried - alle Gemeinden des Ortenaukreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen BH?
- BH ist das Kennzeichen des Landkreises Rastatt und des Ortenaukreises in Baden-Württemberg.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit BH?
- Bei den Zulassungsstellen des Landkreises Rastatt und des Ortenaukreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich BH abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).