Auto anmelden
Angemeldet wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Sie brauchen den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Ihren Ausweis, eine eVB-Nummer der Versicherung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Die Zulassung kostet 30 Euro, online 12,80 Euro.
| Zuständig | Zulassungsstelle |
|---|---|
| Gebühr | Zulassung 30,00 Euro, online 12,80 Euro; Halterwechsel mit gleichem Kennzeichen 24,20 Euro, online 10,40 Euro; dazu Plaketten, Schilder und ggf. Wunschkennzeichen |
| Dauer | meist sofort am Schalter, online einige Tage bis zur Post mit den Plaketten |
| Frist | beim Kauf eines angemeldeten Gebrauchtwagens unverzüglich umschreiben |
| Rechtsgrundlage | §§ 6, 15, 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung; § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über die Zulassungsstelle. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder ein Fahrzeug, das abgemeldet war: Zuständig ist die Zulassungsstelle am Ort Ihrer Hauptwohnung (§ 75 FZV). Ohne Fahrzeugbrief gibt es keine Zulassung - er wird bei jedem Antrag vorgelegt (§ 6 Absatz 3 FZV).
Kaufen Sie ein Auto, das noch angemeldet ist, müssen Sie es unverzüglich auf sich umschreiben (§ 15 Absatz 5 FZV). Den alten Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief bekommen Sie vom Verkäufer. Ein Wunschkennzeichen können Sie vorher online reservieren.
Weg zur Zulassung
Was die Zulassung kostet
| Vorgang | am Schalter | online (i-Kfz) |
|---|---|---|
| Zulassung oder Wiederzulassung | 30,00 € | 12,80 € |
| Halterwechsel, Kennzeichen bleibt (gleicher Bezirk) | 24,20 € | 10,40 € |
| Halterwechsel mit neuem Kennzeichen (gleicher Bezirk) | 26,20 € | günstiger, je nach Fall |
| Wunschkennzeichen zusätzlich | 10,20 € | 10,20 € |
| Stempelplakette je Schild | 0,70 € bzw. 1,20 € mit farbigem Landeswappen |
Was Sie brauchen
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
So läuft es ab
Versicherung abschließen
Die Versicherung schickt Ihnen die eVB-Nummer, oft sofort per E-Mail.
Kennzeichen wählen
Zugeteilt wird eine freie Nummer - oder Sie reservieren vorher ein Wunschkennzeichen.
Termin oder online
Mit Termin bei der Zulassungsstelle, oder über i-Kfz mit dem Online-Ausweis.
Schilder prägen lassen
Bei einem Schilderdienst, meist direkt neben der Zulassungsstelle.
Plaketten aufkleben lassen
Die Zulassungsstelle bringt die Stempelplaketten an. Bei der Online-Zulassung kommen sie per Post.
Besondere Fälle
- Gebrauchtwagen, noch angemeldet
- Sie lassen ihn auf sich umschreiben. Das Kennzeichen darf bleiben, wenn Sie im selben Bezirk wohnen oder es mitnehmen möchten.
- Gebrauchtwagen, schon abgemeldet
- Das ist eine Wiederzulassung: Sie brauchen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, und eine fällige Hauptuntersuchung muss vorher gemacht sein (§ 16 Absatz 2 FZV).
- Saisonkennzeichen
- Für Cabrio oder Motorrad: Das Fahrzeug ist nur zwei bis elf Monate im Jahr zugelassen (§ 10 Absatz 3 FZV).
- Wechselkennzeichen
- Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge derselben Klasse; gefahren werden darf nur das, an dem es hängt (§ 9 Absatz 2 FZV).
Worauf es ankommt
- Ohne SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer gibt es keine Zulassung; Steuerrückstände blockieren sie ebenfalls (§ 13 KraftStG).
- Wer verkauft, meldet den Verkauf der Zulassungsstelle - oder meldet das Auto vorher ab, siehe Auto abmelden.
- Ziehen Sie später um, folgt die Ummeldung.
Häufige Fragen
- Was brauche ich, um ein Auto anzumelden?Ausweis, Fahrzeugbrief (Teil II), beim Gebrauchtwagen auch den Fahrzeugschein (Teil I), die eVB-Nummer der Versicherung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Bei Bedarf den Nachweis über die Hauptuntersuchung.Antwort
Ausweis, Fahrzeugbrief (Teil II), beim Gebrauchtwagen auch den Fahrzeugschein (Teil I), die eVB-Nummer der Versicherung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Bei Bedarf den Nachweis über die Hauptuntersuchung.
- Was kostet es, ein Auto anzumelden?Die Zulassung kostet 30,00 Euro, online 12,80 Euro. Dazu kommen Plaketten, die Kennzeichenschilder und gegebenenfalls 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.Antwort
Die Zulassung kostet 30,00 Euro, online 12,80 Euro. Dazu kommen Plaketten, die Kennzeichenschilder und gegebenenfalls 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
- Kann ich ein Auto online anmelden?Ja, über i-Kfz mit dem Online-Ausweis. Die Plaketten kommen dann per Post.Antwort
Ja, über i-Kfz mit dem Online-Ausweis. Die Plaketten kommen dann per Post.
- Wie schnell muss ich einen gekauften Gebrauchtwagen ummelden?Unverzüglich (§ 15 Absatz 5 FZV). Fahren dürfen Sie ihn erst, wenn er auf Sie zugelassen ist oder noch auf den Verkäufer angemeldet und versichert ist.Antwort
Unverzüglich (§ 15 Absatz 5 FZV). Fahren dürfen Sie ihn erst, wenn er auf Sie zugelassen ist oder noch auf den Verkäufer angemeldet und versichert ist.
- Wo melde ich mein Auto an?Bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts - bei mehreren Wohnungen dort, wo Ihre Hauptwohnung liegt.Antwort
Bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts - bei mehreren Wohnungen dort, wo Ihre Hauptwohnung liegt.
Rechtsgrundlagen
- § 6 FZV - Antrag auf Zulassung ↗
- § 15 FZV - Mitteilungspflichten, Halterwechsel ↗
- § 49 FZV - Versicherungsnachweis ↗
- § 13 KraftStG - Nachweis der Besteuerung ↗
- GebOSt, Anlage Nr. 221 - Gebühren der Zulassung ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen FZV, KraftStG und GebOSt. Welche Unterlagen Ihre Zulassungsstelle zusätzlich verlangt, steht auf deren Seite. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.