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Auto anmelden

Das Wichtigste in Kürze

Angemeldet wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Sie brauchen den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Ihren Ausweis, eine eVB-Nummer der Versicherung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Die Zulassung kostet 30 Euro, online 12,80 Euro.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigZulassungsstelle
GebührZulassung 30,00 Euro, online 12,80 Euro; Halterwechsel mit gleichem Kennzeichen 24,20 Euro, online 10,40 Euro; dazu Plaketten, Schilder und ggf. Wunschkennzeichen
Dauermeist sofort am Schalter, online einige Tage bis zur Post mit den Plaketten
Fristbeim Kauf eines angemeldeten Gebrauchtwagens unverzüglich umschreiben
Rechtsgrundlage§§ 6, 15, 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung; § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über die Zulassungsstelle. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder ein Fahrzeug, das abgemeldet war: Zuständig ist die Zulassungsstelle am Ort Ihrer Hauptwohnung (§ 75 FZV). Ohne Fahrzeugbrief gibt es keine Zulassung - er wird bei jedem Antrag vorgelegt (§ 6 Absatz 3 FZV).

Kaufen Sie ein Auto, das noch angemeldet ist, müssen Sie es unverzüglich auf sich umschreiben (§ 15 Absatz 5 FZV). Den alten Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief bekommen Sie vom Verkäufer. Ein Wunschkennzeichen können Sie vorher online reservieren.

Weg zur Zulassung

Fünf Schritte zur Zulassung: eVB-Nummer der Versicherung holen, Unterlagen zusammenstellen (Ausweis, Fahrzeugbrief, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer), Kennzeichen wählen oder vorher als Wunschkennzeichen reservieren, zur Zulassungsstelle mit Termin oder online über i-Kfz, Schilder prägen lassen und Plaketten anbringen. Dazu die Gebühren: 30,00 Euro am Schalter, 12,80 Euro online, Wunschkennzeichen zusätzlich 10,20 Euro, Halterwechsel 24,20 Euro beziehungsweise online 10,40 Euro.
Eigene Darstellung; Gebühren laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage Nr. 221.

Was die Zulassung kostet

Vorgangam Schalteronline (i-Kfz)
Zulassung oder Wiederzulassung30,00 €12,80 €
Halterwechsel, Kennzeichen bleibt (gleicher Bezirk)24,20 €10,40 €
Halterwechsel mit neuem Kennzeichen (gleicher Bezirk)26,20 €günstiger, je nach Fall
Wunschkennzeichen zusätzlich10,20 €10,20 €
Stempelplakette je Schild0,70 € bzw. 1,20 € mit farbigem Landeswappen

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Versicherung abschließen

    Die Versicherung schickt Ihnen die eVB-Nummer, oft sofort per E-Mail.

  2. Kennzeichen wählen

    Zugeteilt wird eine freie Nummer - oder Sie reservieren vorher ein Wunschkennzeichen.

  3. Termin oder online

    Mit Termin bei der Zulassungsstelle, oder über i-Kfz mit dem Online-Ausweis.

  4. Schilder prägen lassen

    Bei einem Schilderdienst, meist direkt neben der Zulassungsstelle.

  5. Plaketten aufkleben lassen

    Die Zulassungsstelle bringt die Stempelplaketten an. Bei der Online-Zulassung kommen sie per Post.

Besondere Fälle

Gebrauchtwagen, noch angemeldet
Sie lassen ihn auf sich umschreiben. Das Kennzeichen darf bleiben, wenn Sie im selben Bezirk wohnen oder es mitnehmen möchten.
Gebrauchtwagen, schon abgemeldet
Das ist eine Wiederzulassung: Sie brauchen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, und eine fällige Hauptuntersuchung muss vorher gemacht sein (§ 16 Absatz 2 FZV).
Saisonkennzeichen
Für Cabrio oder Motorrad: Das Fahrzeug ist nur zwei bis elf Monate im Jahr zugelassen (§ 10 Absatz 3 FZV).
Wechselkennzeichen
Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge derselben Klasse; gefahren werden darf nur das, an dem es hängt (§ 9 Absatz 2 FZV).

Worauf es ankommt

  • Ohne SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer gibt es keine Zulassung; Steuerrückstände blockieren sie ebenfalls (§ 13 KraftStG).
  • Wer verkauft, meldet den Verkauf der Zulassungsstelle - oder meldet das Auto vorher ab, siehe Auto abmelden.
  • Ziehen Sie später um, folgt die Ummeldung.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen FZV, KraftStG und GebOSt. Welche Unterlagen Ihre Zulassungsstelle zusätzlich verlangt, steht auf deren Seite. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.