Kennzeichen OG: Ortenaukreis
DOG
OG ist das Kfz-Kennzeichen des Ortenaukreises in Baden-Württemberg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Ortenaukreises.
Zulassungsstellen für OG
- Kfz-Zulassungsstelle Offenburg
Badstr. 20, 77652 Offenburg - Kfz-Zulassungsstelle Achern (Nebenstelle)
Illenauer Allee 57, 77855 Achern - Kfz-Zulassungsstelle Kehl (Nebenstelle)
Herderstr. 1, 77694 Kehl - Kfz-Zulassungsstelle Lahr (Nebenstelle)
Raiffeisenstr. 9, 77933 Lahr - Kfz-Zulassungsstelle Wolfach (Nebenstelle)
Hauptstr. 40, 77709 Wolfach
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Ortenaukreis
Orte mit dem Kennzeichen OG
Offenburg, Lahr/Schwarzwald, Kehl, Achern, Oberkirch, Friesenheim, Ettenheim, Rheinau, Gengenbach, Appenweier, Willstätt, Neuried - alle Gemeinden des Ortenaukreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen OG?OG ist das Kennzeichen des Ortenaukreises in Baden-Württemberg.Antwort
OG ist das Kennzeichen des Ortenaukreises in Baden-Württemberg.
- Kann ich OG wählen, wenn ich im Ortenaukreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: OG, LR, KEL, WOL, BH. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: OG, LR, KEL, WOL, BH. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit OG?Bei der Zulassungsstelle des Ortenaukreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Ortenaukreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich OG abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).