Kennzeichen HCH: Landkreis Freudenstadt und Zollernalbkreis
DHCH
HCH ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Freudenstadt und des Zollernalbkreises in Baden-Württemberg. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen des Landkreises Freudenstadt und des Zollernalbkreises.
Zulassungsstellen für HCH
- Kfz-Zulassungsstelle Freudenstadt
Herrenfelder Str. 14, 72250 Freudenstadt - Kfz-Zulassungsstelle Horb am Neckar (Nebenstelle)
Ihlinger Str. 79, 72160 Horb am Neckar - Kfz-Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß Str. 5, 72336 Balingen - Kfz-Zulassungsstelle Albstadt/Ebingen (Nebenstelle)
Unter dem Malesfelsen 23, 72458 Albstadt/Ebingen - Kfz-Zulassungsstelle Hechingen (Nebenstelle)
Heiligkreuzstr. 10, 72379 Hechingen
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen HCH
Landkreis Freudenstadt: Horb am Neckar, Freudenstadt, Baiersbronn, Dornstetten, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Waldachtal, Eutingen im Gäu, Alpirsbach, Empfingen, Schopfloch, Glatten - alle Gemeinden des Landkreises Freudenstadt
Zollernalbkreis: Albstadt, Balingen, Hechingen, Burladingen, Haigerloch, Meßstetten, Bisingen, Rosenfeld, Winterlingen, Geislingen, Rangendingen, Schömberg - alle Gemeinden des Zollernalbkreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen HCH?
- HCH ist das Kennzeichen des Landkreises Freudenstadt und des Zollernalbkreises in Baden-Württemberg.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit HCH?
- Bei den Zulassungsstellen des Landkreises Freudenstadt und des Zollernalbkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich HCH abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).