Angeln und Jagen: alle Behördengänge der Reihe nach
Angeln dürfen Sie in fast allen Ländern erst mit Fischereischein, und den gibt es nach bestandener Fischerprüfung. 3 Schritte: Fischereischein, Jagdschein.
Schritt für Schritt
Fischereischein beantragen
Nach bestandener Fischerprüfung, Zuständigkeit je nach Land
Jagdschein beantragen
Für höchstens drei Jagdjahre
Zuständig: Untere Jagdbehörde
Waffenbesitzkarte
Für Jagdwaffen zusätzlich nötig
Checkliste: Angeln und Jagen
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
- Untere Jagdbehörde
Gut zu wissen
Der Schein allein reicht aber nicht: Für das konkrete Gewässer brauchen Sie außerdem die Erlaubnis des Gewässerinhabers, meist als Tages- oder Jahreskarte. Wer den Fischereischein ausstellt, regelt jedes Land selbst, oft ist es das Ordnungsamt. Für den Jagdschein sind die Jägerprüfung und eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht; ausgestellt wird er von der unteren Jagdbehörde, meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.