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Angeln und Jagen: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Angeln dürfen Sie in fast allen Ländern erst mit Fischereischein, und den gibt es nach bestandener Fischerprüfung. 3 Schritte: Fischereischein, Jagdschein.

Schritt für Schritt

  1. Fischereischein beantragen

    Nach bestandener Fischerprüfung, Zuständigkeit je nach Land

  2. Jagdschein beantragen

    Für höchstens drei Jagdjahre

    Zuständig: Untere Jagdbehörde

  3. Waffenbesitzkarte

    Für Jagdwaffen zusätzlich nötig

Checkliste: Angeln und Jagen

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

  • Untere Jagdbehörde

Gut zu wissen

Der Schein allein reicht aber nicht: Für das konkrete Gewässer brauchen Sie außerdem die Erlaubnis des Gewässerinhabers, meist als Tages- oder Jahreskarte. Wer den Fischereischein ausstellt, regelt jedes Land selbst, oft ist es das Ordnungsamt. Für den Jagdschein sind die Jägerprüfung und eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht; ausgestellt wird er von der unteren Jagdbehörde, meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

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