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Waffe besitzen: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Wer eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen will, braucht eine Waffenbesitzkarte von der Waffenbehörde - je nach Land beim Ordnungsamt, beim Landratsamt oder bei der Polizei. 3 Schritte: Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein.

Schritt für Schritt

  1. Waffenbesitzkarte beantragen

    Mit Bedürfnisnachweis und Sachkundeprüfung

    Zuständig: Ordnungsamt

  2. Kleinen Waffenschein beantragen

    vor dem ersten Führen in der Öffentlichkeit

    Für Schreckschuss- und Reizstoffwaffen, ab 18 Jahren

    Zuständig: Waffenbehörde

  3. Jagdschein

    Begründet das Bedürfnis für Jagdwaffen

Checkliste: Waffe besitzen

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Vorausgesetzt werden ein Bedürfnis, etwa als Sportschütze oder Jäger, dazu Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Für Schreckschuss- und Reizstoffwaffen reicht der kleine Waffenschein, ohne den Sie sie in der Öffentlichkeit nicht bei sich tragen dürfen.

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