Fischereischein beantragen
Den Fischereischein regelt jedes Bundesland in einem eigenen Fischereigesetz - ein Bundesgesetz gibt es nicht. In der Regel setzt er eine bestandene Fischerprüfung voraus. Für Jugendliche und Urlauber bieten viele Länder erleichterte Scheine ohne Prüfung an.
| Zuständig | untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (teils identisch mit der Jagdbehörde) |
|---|---|
| Gebühr | je Bundesland unterschiedlich, keine bundesweit einheitliche Zahl |
| Rechtsgrundlage | Fischereigesetz Ihres Bundeslandes |
Zuständige Stelle
Zuständig: untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (teils identisch mit der Jagdbehörde).
Worum es geht
Anders als die Jagd ist die Fischerei reines Landesrecht: Jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz, das Prüfung, Schein und Ausnahmen selbst regelt. Eine bundesweit einheitliche Fischerprüfung oder ein einheitlicher Fischereischein existieren deshalb nicht.
Üblich ist dennoch eine ähnliche Grundstruktur: Der reguläre Fischereischein setzt eine bestandene Fischerprüfung voraus, während ein Jugendfischereischein für Jugendliche meist ohne Prüfung - oft mit Begleitung - und ein zeitlich befristeter Urlauberfischereischein für Gäste ohne Prüfung erhältlich sind, sofern das jeweilige Land diese Form anbietet.
Drei Arten des Fischereischeins
Checkliste: Fischereischein beantragen
Das verlangt die Fischereibehörde meist:
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So läuft es ab
Art des Scheins klären
Regulärer Fischereischein, Jugend- oder Urlauberfischereischein - je nach Alter und Aufenthaltsdauer.
Fischerprüfung ablegen
Falls erforderlich, nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes.
Antrag stellen
Bei der unteren Fischereibehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Fischereischein erhalten
Mit der im jeweiligen Landesrecht vorgesehenen Gültigkeitsdauer.
Besondere Fälle
- Jugendliche ohne Prüfung
- Viele Länder bieten einen Jugendfischereischein an, der ohne Prüfung gilt - oft nur in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein.
- Kurzer Urlaub am See oder Fluss
- Für Gäste gibt es in manchen Bundesländern einen zeitlich befristeten Urlauberfischereischein ohne Prüfung - das Angebot unterscheidet sich von Land zu Land.
- Umzug in ein anderes Bundesland
- Ein Fischereischein gilt meist nur im Bundesland, das ihn ausgestellt hat - im neuen Land kann eine Übertragung oder Neuausstellung nötig sein.
Worauf es ankommt
- Fischerei ist reines Landesrecht - fragen Sie bei der Fischereibehörde Ihres Bundeslandes nach den genauen Voraussetzungen.
- Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach dem Fischereigesetz des Landes.
- Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie meist eine Erlaubnis des jeweiligen Gewässereigentümers oder -pächters.
Häufige Fragen
- Brauche ich eine Prüfung für den Fischereischein?In der Regel ja, für den regulären Fischereischein - Jugend- und Urlauberfischereischeine sind in vielen Ländern davon ausgenommen.Antwort
In der Regel ja, für den regulären Fischereischein - Jugend- und Urlauberfischereischeine sind in vielen Ländern davon ausgenommen.
- Gibt es einen Fischereischein ohne Prüfung?Ja, für Jugendliche und teils für Urlauber - ob und wie, regelt jedes Bundesland selbst.Antwort
Ja, für Jugendliche und teils für Urlauber - ob und wie, regelt jedes Bundesland selbst.
- Gilt mein Fischereischein in jedem Bundesland?Nicht automatisch - er gilt meist nur in dem Land, das ihn ausgestellt hat.Antwort
Nicht automatisch - er gilt meist nur in dem Land, das ihn ausgestellt hat.
- Wer ist für den Fischereischein zuständig?Die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, teils identisch mit der Jagdbehörde.Antwort
Die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, teils identisch mit der Jagdbehörde.
- Reicht der Fischereischein zum Angeln an jedem Gewässer?Nein, Sie brauchen zusätzlich die Erlaubnis des Gewässereigentümers oder -pächters für das jeweilige Gewässer.Antwort
Nein, Sie brauchen zusätzlich die Erlaubnis des Gewässereigentümers oder -pächters für das jeweilige Gewässer.
- Wie hoch sind die Gebühren für den Fischereischein?Das legt jedes Bundesland selbst fest - eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht.Antwort
Das legt jedes Bundesland selbst fest - eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Oktober 2026. Fischereirecht ist Landesrecht - diese Seite beschreibt bewusst nur die bundesweit wiederkehrende Grundstruktur, ohne Einzelbeleg für ein bestimmtes Land. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.