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Fischereischein beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Den Fischereischein regelt jedes Bundesland in einem eigenen Fischereigesetz - ein Bundesgesetz gibt es nicht. In der Regel setzt er eine bestandene Fischerprüfung voraus. Für Jugendliche und Urlauber bieten viele Länder erleichterte Scheine ohne Prüfung an.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Zuständiguntere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (teils identisch mit der Jagdbehörde)
Gebührje Bundesland unterschiedlich, keine bundesweit einheitliche Zahl
RechtsgrundlageFischereigesetz Ihres Bundeslandes

Zuständige Stelle

Zuständig: untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (teils identisch mit der Jagdbehörde).

Worum es geht

Anders als die Jagd ist die Fischerei reines Landesrecht: Jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz, das Prüfung, Schein und Ausnahmen selbst regelt. Eine bundesweit einheitliche Fischerprüfung oder ein einheitlicher Fischereischein existieren deshalb nicht.

Üblich ist dennoch eine ähnliche Grundstruktur: Der reguläre Fischereischein setzt eine bestandene Fischerprüfung voraus, während ein Jugendfischereischein für Jugendliche meist ohne Prüfung - oft mit Begleitung - und ein zeitlich befristeter Urlauberfischereischein für Gäste ohne Prüfung erhältlich sind, sofern das jeweilige Land diese Form anbietet.

Drei Arten des Fischereischeins

Vergleich dreier Scheine: der reguläre Fischereischein nach bestandener Fischerprüfung, der Jugendfischereischein für Jugendliche ohne Prüfung oft mit Begleitung, und der zeitlich befristete Urlauberfischereischein ohne Prüfung, der nicht in jedem Bundesland angeboten wird.
Eigene Darstellung der bundesweit wiederkehrenden Grundstruktur, ohne Einzelbeleg für ein bestimmtes Land.

Checkliste: Fischereischein beantragen

Das verlangt die Fischereibehörde meist:

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So läuft es ab

  1. Art des Scheins klären

    Regulärer Fischereischein, Jugend- oder Urlauberfischereischein - je nach Alter und Aufenthaltsdauer.

  2. Fischerprüfung ablegen

    Falls erforderlich, nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes.

  3. Antrag stellen

    Bei der unteren Fischereibehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

  4. Fischereischein erhalten

    Mit der im jeweiligen Landesrecht vorgesehenen Gültigkeitsdauer.

Besondere Fälle

Jugendliche ohne Prüfung
Viele Länder bieten einen Jugendfischereischein an, der ohne Prüfung gilt - oft nur in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein.
Kurzer Urlaub am See oder Fluss
Für Gäste gibt es in manchen Bundesländern einen zeitlich befristeten Urlauberfischereischein ohne Prüfung - das Angebot unterscheidet sich von Land zu Land.
Umzug in ein anderes Bundesland
Ein Fischereischein gilt meist nur im Bundesland, das ihn ausgestellt hat - im neuen Land kann eine Übertragung oder Neuausstellung nötig sein.

Worauf es ankommt

  • Fischerei ist reines Landesrecht - fragen Sie bei der Fischereibehörde Ihres Bundeslandes nach den genauen Voraussetzungen.
  • Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach dem Fischereigesetz des Landes.
  • Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie meist eine Erlaubnis des jeweiligen Gewässereigentümers oder -pächters.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026. Fischereirecht ist Landesrecht - diese Seite beschreibt bewusst nur die bundesweit wiederkehrende Grundstruktur, ohne Einzelbeleg für ein bestimmtes Land. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.