Briefwahl: alle Behördengänge der Reihe nach
Per Brief wählen kann jeder, eine Begründung ist nicht nötig. 3 Schritte: Wahlschein beantragen, Fristen.
Schritt für Schritt
Wahlschein beantragen
Wahlschein bis 15 Uhr (2 Tage vorher), Brief bis 18 Uhr (Wahltag)Bei der Gemeinde, bis Freitag vor der Wahl, 15 Uhr
Wahlbrief abschicken
Wahlschein bis 15 Uhr (2 Tage vorher), Brief bis 18 Uhr (Wahltag)Muss am Wahltag bis 18 Uhr ankommen
Zuständig: Wahlamt der Gemeinde
Aus dem Ausland wählen
Eintragung ins Wählerverzeichnis spätestens am 21. Tag vor der Wahl
Zuständig: Gemeinde des letzten Wohnsitzes
Checkliste: Briefwahl
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
- Wahlamt der Gemeinde
- Gemeinde des letzten Wohnsitzes
Gut zu wissen
Den Wahlschein beantragen Sie bei der Gemeinde Ihrer Hauptwohnung, meist über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, online oder persönlich, telefonisch dagegen nicht. Bei Bundestagswahlen endet die Frist am Freitag vor der Wahl um 15 Uhr. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18 Uhr bei der angegebenen Stelle sein; im Inland ist er portofrei, die Post empfiehlt, ihn drei Werktage vorher einzuwerfen.