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Briefwahl: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Per Brief wählen kann jeder, eine Begründung ist nicht nötig. 3 Schritte: Wahlschein beantragen, Fristen.

Schritt für Schritt

  1. Wahlschein beantragen

    Wahlschein bis 15 Uhr (2 Tage vorher), Brief bis 18 Uhr (Wahltag)

    Bei der Gemeinde, bis Freitag vor der Wahl, 15 Uhr

  2. Wahlbrief abschicken

    Wahlschein bis 15 Uhr (2 Tage vorher), Brief bis 18 Uhr (Wahltag)

    Muss am Wahltag bis 18 Uhr ankommen

    Zuständig: Wahlamt der Gemeinde

  3. Aus dem Ausland wählen

    Eintragung ins Wählerverzeichnis spätestens am 21. Tag vor der Wahl

    Zuständig: Gemeinde des letzten Wohnsitzes

Checkliste: Briefwahl

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

  • Wahlamt der Gemeinde
  • Gemeinde des letzten Wohnsitzes

Gut zu wissen

Den Wahlschein beantragen Sie bei der Gemeinde Ihrer Hauptwohnung, meist über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, online oder persönlich, telefonisch dagegen nicht. Bei Bundestagswahlen endet die Frist am Freitag vor der Wahl um 15 Uhr. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18 Uhr bei der angegebenen Stelle sein; im Inland ist er portofrei, die Post empfiehlt, ihn drei Werktage vorher einzuwerfen.

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