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Etwas gefunden oder verloren: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Wer etwas findet, muss es dem Verlierer zurückgeben oder beim Fundbüro der Stadt anzeigen - erst unter zehn Euro Wert entfällt die Pflicht. 2 Schritte: Fundbüro, Finderlohn.

Schritt für Schritt

  1. Fund anzeigen oder Verlust melden

    Beim Fundbüro der Stadt

    Zuständig: Ordnungsamt

  2. Ausweis verloren

    Verlust melden und neu beantragen

    Zuständig: Bürgeramt

Checkliste: Etwas gefunden oder verloren

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Meldet sich niemand, gehört die Sache sechs Monate nach der Anzeige dem Finder. Der Finderlohn beträgt bis 500 Euro Wert fünf Prozent, darüber drei Prozent, bei Tieren drei Prozent. Haben Sie selbst etwas verloren, fragen Sie beim Fundbüro nach; was in Bus und Bahn liegen bleibt, landet oft beim Verkehrsbetrieb.

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