Etwas gefunden oder verloren: alle Behördengänge der Reihe nach
Wer etwas findet, muss es dem Verlierer zurückgeben oder beim Fundbüro der Stadt anzeigen - erst unter zehn Euro Wert entfällt die Pflicht. 2 Schritte: Fundbüro, Finderlohn.
Schritt für Schritt
Fund anzeigen oder Verlust melden
Beim Fundbüro der Stadt
Zuständig: Ordnungsamt
Ausweis verloren
Verlust melden und neu beantragen
Zuständig: Bürgeramt
Checkliste: Etwas gefunden oder verloren
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Meldet sich niemand, gehört die Sache sechs Monate nach der Anzeige dem Finder. Der Finderlohn beträgt bis 500 Euro Wert fünf Prozent, darüber drei Prozent, bei Tieren drei Prozent. Haben Sie selbst etwas verloren, fragen Sie beim Fundbüro nach; was in Bus und Bahn liegen bleibt, landet oft beim Verkehrsbetrieb.