Kennzeichen ROD: Landkreis Cham und Landkreis Schwandorf
DROD
ROD ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Cham und des Landkreises Schwandorf in Bayern. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen des Landkreises Cham und des Landkreises Schwandorf.
Zulassungsstellen für ROD
- Kfz-Zulassungsstelle Bad Kötzting (Aussenstelle)
Herrenstr. 5, 93444 Bad Kötzting - Kfz-Zulassungsstelle Cham
Rachelstr. 6, 93413 Cham - Kfz-Zulassungsstelle Roding (Aussenstelle)
Landgerichtstr. 13, 93426 Roding - Kfz-Zulassungsstelle Waldmünchen (Aussenstelle)
Gartenstr. 25, 93449 Waldmünchen - Kfz-Zulassungsstelle Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf - Kfz-Zulassungsstelle Oberviechtach (Nebenstelle)
Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen ROD
Landkreis Cham: Cham, Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting, Waldmünchen, Traitsching, Neukirchen b.Hl.Blut, Falkenstein, Eschlkam, Rötz, Schorndorf, Wald - alle Gemeinden des Landkreises Cham
Landkreis Schwandorf: Schwandorf, Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof, Nittenau, Neunburg vorm Wald, Teublitz, Nabburg, Schwarzenfeld, Wernberg-Köblitz, Wackersdorf, Pfreimd, Oberviechtach - alle Gemeinden des Landkreises Schwandorf
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen ROD?
- ROD ist das Kennzeichen des Landkreises Cham und des Landkreises Schwandorf in Bayern.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit ROD?
- Bei den Zulassungsstellen des Landkreises Cham und des Landkreises Schwandorf. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich ROD abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).