Kennzeichen CHA: Landkreis Cham
DCHA
CHA ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Cham in Bayern. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Cham.
Zulassungsstellen für CHA
- Kfz-Zulassungsstelle Bad Kötzting (Aussenstelle)
Herrenstr. 5, 93444 Bad Kötzting - Kfz-Zulassungsstelle Cham
Rachelstr. 6, 93413 Cham - Kfz-Zulassungsstelle Roding (Aussenstelle)
Landgerichtstr. 13, 93426 Roding - Kfz-Zulassungsstelle Waldmünchen (Aussenstelle)
Gartenstr. 25, 93449 Waldmünchen
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Cham
Orte mit dem Kennzeichen CHA
Cham, Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting, Waldmünchen, Traitsching, Neukirchen b.Hl.Blut, Falkenstein, Eschlkam, Rötz, Schorndorf, Wald - alle Gemeinden des Landkreises Cham
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen CHA?CHA ist das Kennzeichen des Landkreises Cham in Bayern.Antwort
CHA ist das Kennzeichen des Landkreises Cham in Bayern.
- Kann ich CHA wählen, wenn ich im Landkreis Cham wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: CHA, KÖZ, WÜM, ROD. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: CHA, KÖZ, WÜM, ROD. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit CHA?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Cham. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Cham. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich CHA abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).