Kennzeichen PAR: Landkreis Kelheim und Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
DPAR
PAR ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Kelheim und des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. in Bayern. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen des Landkreises Kelheim und des Landkreises Neumarkt i.d.OPf..
Zulassungsstellen für PAR
- Kfz-Zulassungsstelle Kelheim
Donaupark 12, 93309 Kelheim - Kfz-Zulassungsstelle Mainburg (Nebenstelle)
Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg - Kfz-Zulassungsstelle Neumarkt i.d.Opf.
Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i.d.Opf. - Kfz-Zulassungsstelle Parsberg (Opf. Nebenstelle)
Alte-Seer-Str. 2, 92331 Parsberg
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen PAR
Landkreis Kelheim: Kelheim, Mainburg, Abensberg, Neustadt a.d.Donau, Bad Abbach, Riedenburg, Langquaid, Saal a.d.Donau, Ihrlerstein, Siegenburg, Rohr i.NB, Hausen - alle Gemeinden des Landkreises Kelheim
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.: Neumarkt i.d.OPf., Freystadt, Berching, Berg b.Neumarkt i.d.OPf., Postbauer-Heng, Parsberg, Dietfurt a.d.Altmühl, Pyrbaum, Velburg, Deining, Seubersdorf i.d.OPf., Mühlhausen - alle Gemeinden des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen PAR?
- PAR ist das Kennzeichen des Landkreises Kelheim und des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. in Bayern.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit PAR?
- Bei den Zulassungsstellen des Landkreises Kelheim und des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich PAR abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).