Zum Hauptinhalt springen

Kennzeichen MST: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Das Wichtigste in Kürze

MST ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Zulassungsstellen für MST

Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.

Weitere Kennzeichen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

  • MSE Mecklenburgische Seenplatte
  • RM Mecklenburgische Seenplatte
  • WRN Mecklenburgische Seenplatte
  • NZ Mecklenburgische Seenplatte
  • DM Mecklenburgische Seenplatte
  • MÜR Mecklenburgische Seenplatte
  • AT Mecklenburgische Seenplatte
  • MC Mecklenburgische Seenplatte
  • NB Neubrandenburg, Stadt

Orte mit dem Kennzeichen MST

Neubrandenburg, Waren (Müritz), Neustrelitz, Demmin, Malchin, Friedland, Malchow, Burg Stargard, Altentreptow, Stavenhagen, Röbel/Müritz, Feldberger Seenlandschaft - alle Gemeinden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z

Häufige Fragen

Wofür steht das Kennzeichen MST?
MST ist das Kennzeichen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern.
Kann ich MST wählen, wenn ich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wohne?
Der Kreis führt mehrere Kürzel: MST, MSE, RM, WRN, NZ, DM, MÜR, AT, MC, NB. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit MST?
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
Muss ich MST abgeben, wenn ich wegziehe?
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).