Kennzeichen BL: Zollernalbkreis
DBL
BL ist das Kfz-Kennzeichen des Zollernalbkreises in Baden-Württemberg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Zollernalbkreises.
Zulassungsstellen für BL
- Kfz-Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß Str. 5, 72336 Balingen - Kfz-Zulassungsstelle Albstadt/Ebingen (Nebenstelle)
Unter dem Malesfelsen 23, 72458 Albstadt/Ebingen - Kfz-Zulassungsstelle Hechingen (Nebenstelle)
Heiligkreuzstr. 10, 72379 Hechingen
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Zollernalbkreis
- HCH Freudenstadt, Zollernalbkreis
Orte mit dem Kennzeichen BL
Albstadt, Balingen, Hechingen, Burladingen, Haigerloch, Meßstetten, Bisingen, Rosenfeld, Winterlingen, Geislingen, Rangendingen, Schömberg - alle Gemeinden des Zollernalbkreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen BL?BL ist das Kennzeichen des Zollernalbkreises in Baden-Württemberg.Antwort
BL ist das Kennzeichen des Zollernalbkreises in Baden-Württemberg.
- Kann ich BL wählen, wenn ich im Zollernalbkreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: BL, HCH. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: BL, HCH. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit BL?Bei der Zulassungsstelle des Zollernalbkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Zollernalbkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich BL abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).