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Amt

Bürgeramt Schwäbisch Hall

Das Wichtigste in Kürze

Adresse: Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung/ Bürgeramt, Gymnasiumstraße 2, 74523 Schwäbisch Hall. Lage: direkt im Ortskern. Telefonnummer: +49 791 751242. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Bürgeramt-Ratgeber.

Anliegen und Zuständigkeit

Was möchten Sie erledigen?

Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 17:00 Uhr

Montag08:00-16:00
Dienstag08:00-16:00
Mittwoch08:00-12:00
Donnerstag08:00-17:00
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die Aushänge der Behörde.

Feiertage: wann geschlossen ist

  • Freitag, 25. Dezember 2026 - 1. Weihnachtsfeiertag
  • Freitag, 1. Januar 2027 - Neujahr
  • Mittwoch, 6. Januar 2027 - Heilige Drei Könige

Gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg an Werktagen in den nächsten zehn Wochen - an diesen Tagen ist das Bürgeramt in der Regel geschlossen. Quelle: OpenHolidays (ODbL).

Adresse und Kontakt

Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung/ Bürgeramt
Gymnasiumstraße 2
74523 Schwäbisch Hall

Formulare und Unterlagen

Das Anmeldeformular (Meldeschein) erhalten Sie bei der Meldebehörde; viele Gemeinden bieten es auch zum Herunterladen an. Die Wohnungsgeberbestätigung stellt Ihr Vermieter aus. Was Sie für welchen Gang brauchen:

Gut zu wissen: Bürgeramt

  • Personalausweis, Reisepass, Ummeldung und Führungszeugnis beantragen Sie in der Regel beim Bürgeramt - Unterlagen und Ablauf: Personalausweis, Ummelden, Führungszeugnis.
  • Ein Gewerbe melden Sie je nach Gemeinde beim Bürgeramt oder beim Gewerbeamt an: Gewerbe anmelden.
  • Das Fundbüro gehört je nach Gemeinde zum Bürgeramt oder zum Ordnungsamt.

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Mit Bus und Bahn

  • Holzmarkt Bus, etwa 84 m
  • Spitalbach Bus, etwa 207 m
  • Schwäbisch Hall ZOB Bus, etwa 398 m
  • Bausparkasse/Ellwanger Straße Bus, etwa 472 m
  • AOK Bus, etwa 475 m

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrplan beim Verkehrsverbund prüfen.

Rund ums Bürgeramt zu Fuß

  • PassbildPhoto Porst - etwa 240 m, rund 4 Minuten zu Fuß
  • PassbildFotofix-Automat - etwa 470 m, rund 8 Minuten zu Fuß
  • Geld abhebenSparkasse - etwa 180 m, rund 3 Minuten zu Fuß
  • ParkenSchiedgraben (Tiefgarage) - etwa 280 m, rund 5 Minuten zu Fuß
  • ParkenLanger Graben (Tiefgarage) - etwa 310 m, rund 5 Minuten zu Fuß
  • PostPostfiliale - etwa 350 m, rund 6 Minuten zu Fuß

Aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie, Gehzeit geschätzt. Öffnungszeiten der Geschäfte bitte vor Ort prüfen.

Wer ist hier zuständig?

Zuständig für Anliegen in Schwäbisch Hall: Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung/ Bürgeramt (Landkreis Schwäbisch Hall). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Schwäbisch Hall ist Sitz des Verbunds VVG der Stadt Schwäbisch Hall. Das Bürgeramt ist deshalb auch für 3 weitere Gemeinden zuständig:

Häufige Fragen

Öffnungszeiten

Gut vorbereitet

Wann brauche ich das Bürgeramt?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Am längsten geöffnet: Donnerstag bis 17:00 Uhr - praktisch, wenn Sie berufstätig sind.
  • Unterlagen im Original und einen gültigen Ausweis mitbringen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter aus - ohne sie ist keine Anmeldung möglich.
  • Für ein neues Ausweisdokument brauchen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Umgebung

Bürgeramt in der Umgebung

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Bürgeramt - im Ratgeber: Bürgeramt: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).

Etwas stimmt nicht? Falsche Öffnungszeit, veraltete Angabe, ein Amt oder Wertstoffhof, den es so nicht mehr gibt: Sagen Sie uns Bescheid, wir sehen nach.