Kennzeichen WS: Landkreis Mühldorf a.Inn und Landkreis Rosenheim
DWS
WS ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Mühldorf a.Inn und des Landkreises Rosenheim in Bayern. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen des Landkreises Mühldorf a.Inn und des Landkreises Rosenheim.
Zulassungsstellen für WS
- Kfz-Zulassungsstelle Mühldorf a.Inn
Nordtangente 10b, 84453 Mühldorf a.Inn - Kfz-Zulassungsstelle Waldkraiburg a.Inn (Nebenstelle)
Kepplitzerstr. 21, 84478 Waldkraiburg a.Inn - Kfz-Zulassungsstelle Rosenheim
Äußere Oberaustraße 4, 83026 Rosenheim - Kfz-Zulassungsstelle Bad Aibling (Nebenstelle)
Krankenhausstr. 5, 83043 Bad Aibling - Kfz-Zulassungsstelle Wasserburg a. Inn (Nebenstelle)
Staudhamer Feld 7a, 83512 Wasserburg a. Inn
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen WS
Landkreis Mühldorf a.Inn: Waldkraiburg, Mühldorf a.Inn, Ampfing, Haag i.OB, Neumarkt-Sankt Veit, Gars a.Inn, Kraiburg a.Inn, Mettenheim, Schwindegg, Buchbach, Polling, Aschau a.Inn - alle Gemeinden des Landkreises Mühldorf a.Inn
Landkreis Rosenheim: Kolbermoor, Bad Aibling, Bruckmühl, Wasserburg a.Inn, Raubling, Prien a.Chiemsee, Feldkirchen-Westerham, Stephanskirchen, Bad Feilnbach, Bad Endorf, Großkarolinenfeld, Tuntenhausen - alle Gemeinden des Landkreises Rosenheim
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen WS?
- WS ist das Kennzeichen des Landkreises Mühldorf a.Inn und des Landkreises Rosenheim in Bayern.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit WS?
- Bei den Zulassungsstellen des Landkreises Mühldorf a.Inn und des Landkreises Rosenheim. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich WS abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).