Kennzeichen UN: Kreis Unna
DUN
UN ist das Kfz-Kennzeichen des Kreises Unna in Nordrhein-Westfalen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Kreises Unna.
Zulassungsstellen für UN
- Kfz-Zulassungsstelle Lünen (Aussenstelle)
Viktoriastr. 5, 44532 Lünen - Kfz-Zulassungsstelle Unna
Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Kreis Unna
Orte mit dem Kennzeichen UN
Lünen, Unna, Bergkamen, Schwerte, Kamen, Werne, Selm, Fröndenberg/Ruhr, Bönen, Holzwickede - alle Gemeinden des Kreises Unna
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen UN?UN ist das Kennzeichen des Kreises Unna in Nordrhein-Westfalen.Antwort
UN ist das Kennzeichen des Kreises Unna in Nordrhein-Westfalen.
- Kann ich UN wählen, wenn ich im Kreis Unna wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: UN, LH, LÜN. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: UN, LH, LÜN. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit UN?Bei der Zulassungsstelle des Kreises Unna. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Kreises Unna. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich UN abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).