Kennzeichen LH: Kreis Coesfeld und Kreis Unna
DLH
LH ist das Kfz-Kennzeichen des Kreises Coesfeld und des Kreises Unna in Nordrhein-Westfalen. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen des Kreises Coesfeld und des Kreises Unna.
Zulassungsstellen für LH
- Kfz-Zulassungsstelle Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld - Kfz-Zulassungsstelle Dülmen
Kreuzweg 27, 48249 Dülmen - Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen (Nebenstelle)
Selmer Straße 75, 59348 Lüdinghausen - Kfz-Zulassungsstelle Lünen (Aussenstelle)
Viktoriastr. 5, 44532 Lünen - Kfz-Zulassungsstelle Unna
Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen LH
Kreis Coesfeld: Dülmen, Coesfeld, Lüdinghausen, Senden, Nottuln, Ascheberg, Olfen, Havixbeck, Billerbeck, Rosendahl, Nordkirchen - alle Gemeinden des Kreises Coesfeld
Kreis Unna: Lünen, Unna, Bergkamen, Schwerte, Kamen, Werne, Selm, Fröndenberg/Ruhr, Bönen, Holzwickede - alle Gemeinden des Kreises Unna
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen LH?LH ist das Kennzeichen des Kreises Coesfeld und des Kreises Unna in Nordrhein-Westfalen.Antwort
LH ist das Kennzeichen des Kreises Coesfeld und des Kreises Unna in Nordrhein-Westfalen.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit LH?Bei den Zulassungsstellen des Kreises Coesfeld und des Kreises Unna. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei den Zulassungsstellen des Kreises Coesfeld und des Kreises Unna. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich LH abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).