Kennzeichen SAN: Landkreis Hof, Landkreis Kronach und Landkreis Kulmbach
DSAN
SAN ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Hof, des Landkreises Kronach und des Landkreises Kulmbach in Bayern. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen des Landkreises Hof, des Landkreises Kronach und des Landkreises Kulmbach.
Zulassungsstellen für SAN
- Kfz-Zulassungsstelle Hof
Schaumbergstr. 14, 95032 Hof - Kfz-Zulassungsstelle Kronach
Güterstr. 18, 96317 Kronach - Kfz-Zulassungsstelle Kulmbach
Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen SAN
Landkreis Hof: Münchberg, Rehau, Helmbrechts, Naila, Schwarzenbach a.d.Saale, Oberkotzau, Schwarzenbach a.Wald, Selbitz, Döhlau, Bad Steben, Konradsreuth, Feilitzsch - alle Gemeinden des Landkreises Hof
Landkreis Kronach: Kronach, Küps, Stockheim, Pressig, Marktrodach, Wilhelmsthal, Steinwiesen, Ludwigsstadt, Steinbach a.Wald, Mitwitz, Weißenbrunn, Wallenfels - alle Gemeinden des Landkreises Kronach
Landkreis Kulmbach: Kulmbach, Mainleus, Thurnau, Neudrossenfeld, Himmelkron, Marktleugast, Stadtsteinach, Neuenmarkt, Kasendorf, Wirsberg, Untersteinach, Presseck - alle Gemeinden des Landkreises Kulmbach
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen SAN?
- SAN ist das Kennzeichen des Landkreises Hof, des Landkreises Kronach und des Landkreises Kulmbach in Bayern.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit SAN?
- Bei den Zulassungsstellen des Landkreises Hof, des Landkreises Kronach und des Landkreises Kulmbach. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich SAN abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).