Kennzeichen MÜB: Landkreis Bayreuth und Landkreis Hof
DMÜB
MÜB ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Bayreuth und des Landkreises Hof in Bayern. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen des Landkreises Bayreuth und des Landkreises Hof.
Zulassungsstellen für MÜB
- Kfz-Zulassungsstelle Bayreuth
Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth - Kfz-Zulassungsstelle Hof
Schaumbergstr. 14, 95032 Hof
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen MÜB
Landkreis Bayreuth: Pegnitz, Bindlach, Weidenberg, Speichersdorf, Pottenstein, Eckersdorf, Creußen, Hollfeld, Bad Berneck i.Fichtelgebirge, Gefrees, Mistelgau, Heinersreuth - alle Gemeinden des Landkreises Bayreuth
Landkreis Hof: Münchberg, Rehau, Helmbrechts, Naila, Schwarzenbach a.d.Saale, Oberkotzau, Schwarzenbach a.Wald, Selbitz, Döhlau, Bad Steben, Konradsreuth, Feilitzsch - alle Gemeinden des Landkreises Hof
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen MÜB?MÜB ist das Kennzeichen des Landkreises Bayreuth und des Landkreises Hof in Bayern.Antwort
MÜB ist das Kennzeichen des Landkreises Bayreuth und des Landkreises Hof in Bayern.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit MÜB?Bei den Zulassungsstellen des Landkreises Bayreuth und des Landkreises Hof. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei den Zulassungsstellen des Landkreises Bayreuth und des Landkreises Hof. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich MÜB abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).