Kennzeichen MON: Städteregion Aachen und Kreis Düren
DMON
MON ist das Kfz-Kennzeichen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren in Nordrhein-Westfalen. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren.
Zulassungsstellen für MON
- Kfz-Zulassungsstelle Würselen
Carlo-Schmid-Str. 4, 52146 Würselen - Kfz-Zulassungsstelle Düren
Kölner Landstr. 271, 52351 Düren - Kfz-Zulassungsstelle Jülich (Aussenstelle)
Düsseldorfer Str. 6, 52428 Jülich
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen MON
Städteregion Aachen: Aachen, Stolberg (Rhld.), Eschweiler, Alsdorf, Herzogenrath, Würselen, Baesweiler, Simmerath, Monschau, Roetgen - alle Gemeinden der Städteregion Aachen
Kreis Düren: Düren, Jülich, Kreuzau, Niederzier, Langerwehe, Aldenhoven, Linnich, Nörvenich, Nideggen, Merzenich, Vettweiß, Hürtgenwald - alle Gemeinden des Kreises Düren
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen MON?MON ist das Kennzeichen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren in Nordrhein-Westfalen.Antwort
MON ist das Kennzeichen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren in Nordrhein-Westfalen.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit MON?Bei den Zulassungsstellen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei den Zulassungsstellen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich MON abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).