Kennzeichen MAR: Marktheidenfeld (auslaufend)
DMAR
MAR stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Marktheidenfeld. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Landkreises Main-Spessart.
Zulassungsstellen im Landkreis Main-Spessart
- Kfz-Zulassungsstelle Karlstadt
Marktplatz 8, 97753 Karlstadt - Kfz-Zulassungsstelle Lohr a. Main (Nebenstelle)
Schloßplatz 1, 97816 Lohr a. Main - Kfz-Zulassungsstelle Marktheidenfeld (Nebenstelle)
Petzoltstr. 21, 97828 Marktheidenfeld
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Main-Spessart
Orte im heutigen Kreis
Lohr a.Main, Karlstadt, Marktheidenfeld, Gemünden a.Main, Arnstein, Zellingen, Frammersbach, Triefenstein, Kreuzwertheim, Eußenheim, Partenstein, Erlenbach b.Marktheidenfeld - alle Gemeinden des Landkreises Main-Spessart
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Bekomme ich MAR noch als neues Kennzeichen?Nein. MAR ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das MAR trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.Antwort
Nein. MAR ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das MAR trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
- Muss ich MAR abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).