Kennzeichen GEM: Gemünden am Main (auslaufend)
DGEM
Das Wichtigste in Kürze
GEM stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Gemünden am Main. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Landkreises Main-Spessart.
Zulassungsstellen im Landkreis Main-Spessart
- Kfz-Zulassungsstelle Karlstadt
Marktplatz 8, 97753 Karlstadt - Kfz-Zulassungsstelle Lohr a. Main (Nebenstelle)
Schloßplatz 1, 97816 Lohr a. Main - Kfz-Zulassungsstelle Marktheidenfeld (Nebenstelle)
Petzoltstr. 21, 97828 Marktheidenfeld
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Main-Spessart
Orte im heutigen Kreis
Lohr a.Main, Karlstadt, Marktheidenfeld, Gemünden a.Main, Arnstein, Zellingen, Frammersbach, Triefenstein, Kreuzwertheim, Eußenheim, Partenstein, Erlenbach b.Marktheidenfeld - alle Gemeinden des Landkreises Main-Spessart
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Bekomme ich GEM noch als neues Kennzeichen?
- Nein. GEM ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das GEM trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
- Muss ich GEM abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).