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Kennzeichen GEM: Gemünden am Main (auslaufend)

Das Wichtigste in Kürze

GEM stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Gemünden am Main. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Landkreises Main-Spessart.

Zulassungsstellen im Landkreis Main-Spessart

Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.

Weitere Kennzeichen im Landkreis Main-Spessart

  • MSP Main-Spessart 7
  • KAR Main-Spessart in Karlstadt (auslaufend)
  • LOH Lohr am Main (auslaufend)
  • MAR Marktheidenfeld (auslaufend)

Orte im heutigen Kreis

Lohr a.Main, Karlstadt, Marktheidenfeld, Gemünden a.Main, Arnstein, Zellingen, Frammersbach, Triefenstein, Kreuzwertheim, Eußenheim, Partenstein, Erlenbach b.Marktheidenfeld - alle Gemeinden des Landkreises Main-Spessart

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z

Häufige Fragen

Bekomme ich GEM noch als neues Kennzeichen?
Nein. GEM ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das GEM trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
Muss ich GEM abgeben, wenn ich wegziehe?
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).