Kennzeichen ES: Landkreis Esslingen
DES
ES ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Esslingen in Baden-Württemberg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Esslingen.
Zulassungsstelle für ES
- Kfz-Zulassungsstelle Esslingen a.Neckar
Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen a.Neckar
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Esslingen
- NT Esslingen
Orte mit dem Kennzeichen ES
Esslingen am Neckar, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen, Ostfildern, Wendlingen am Neckar, Plochingen, Neuhausen auf den Fildern, Wernau (Neckar), Denkendorf, Weilheim an der Teck - alle Gemeinden des Landkreises Esslingen
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen ES?ES ist das Kennzeichen des Landkreises Esslingen in Baden-Württemberg.Antwort
ES ist das Kennzeichen des Landkreises Esslingen in Baden-Württemberg.
- Kann ich ES wählen, wenn ich im Landkreis Esslingen wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: ES, NT. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: ES, NT. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit ES?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Esslingen. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Esslingen. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich ES abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).