Kennzeichen WUN: Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
DWUN
WUN ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Wunsiedel i.Fichtelgebirge in Bayern. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Wunsiedel i.Fichtelgebirge.
Zulassungsstelle für WUN
- Kfz-Zulassungsstelle Wunsiedel
Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Orte mit dem Kennzeichen WUN
Marktredwitz, Selb, Wunsiedel, Arzberg, Kirchenlamitz, Schönwald, Bad Weißenstadt, Marktleuthen, Tröstau, Röslau, Thiersheim, Nagel - alle Gemeinden des Landkreises Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen WUN?WUN ist das Kennzeichen des Landkreises Wunsiedel i.Fichtelgebirge in Bayern.Antwort
WUN ist das Kennzeichen des Landkreises Wunsiedel i.Fichtelgebirge in Bayern.
- Kann ich WUN wählen, wenn ich im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: WUN, REH, MAK, SEL. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: WUN, REH, MAK, SEL. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit WUN?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Wunsiedel i.Fichtelgebirge. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Wunsiedel i.Fichtelgebirge. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich WUN abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).