Kennzeichen WD: Wiedenbrück (auslaufend)
DWD
Das Wichtigste in Kürze
WD stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Wiedenbrück. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Kreises Gütersloh.
Zulassungsstelle im Kreis Gütersloh
- Kfz-Zulassungsstelle Gütersloh
Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Kreis Gütersloh
Orte im heutigen Kreis
Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Harsewinkel, Versmold, Halle (Westf.), Steinhagen, Herzebrock-Clarholz, Werther (Westf.), Borgholzhausen - alle Gemeinden des Kreises Gütersloh
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Bekomme ich WD noch als neues Kennzeichen?
- Nein. WD ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das WD trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
- Muss ich WD abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).