Kennzeichen VR: Landkreis Vorpommern-Rügen
DVR
Das Wichtigste in Kürze
VR ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Zulassungsstellen für VR
- Kfz-Zulassungsstelle Grimmen
Bahnhofstr. 12/13, 18507 Grimmen - Kfz-Zulassungsstelle Stralsund
Schillstr. 5-7, 18408 Stralsund - Kfz-Zulassungsstelle Bergen auf Rügen (Nebenstelle)
Störtebeckerstr. 30, 18528 Bergen auf Rügen - Kfz-Zulassungsstelle Ribnitz-Damgarten (Nebenstelle)
Damgartener-Chaussee 40, 18311 Ribnitz-Damgarten - Kfz-Zulassungsstelle Stralsund (Nebenstelle)
Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Vorpommern-Rügen
Orte mit dem Kennzeichen VR
Stralsund, Ribnitz-Damgarten, Bergen auf Rügen, Grimmen, Sassnitz, Barth, Sundhagen, Binz, Marlow, Putbus, Süderholz, Zingst - alle Gemeinden des Landkreises Vorpommern-Rügen
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen VR?
- VR ist das Kennzeichen des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern.
- Kann ich VR wählen, wenn ich im Landkreis Vorpommern-Rügen wohne?
- Der Kreis führt mehrere Kürzel: VR, RDG, NVP, GMN, RÜG, HST. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit VR?
- Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich VR abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).